Wirtschaft Gewinn-Zusagen: Vorsicht faule Tricks

Betrüger am Apparat: Damit ist zu rechnen, wenn Fremde das Blaue vom Himmel versprechen.
Betrüger am Apparat: Damit ist zu rechnen, wenn Fremde das Blaue vom Himmel versprechen.

«Ludwigshafen». Eine tolle Reise, viel Geld, ein neues Auto: Tagtäglich erhalten Verbraucher Mitteilungen über einen angeblichen Gewinn. Aber Vorsicht: Viele der Absender und Anrufer stellen den vermeintlichen Gewinnern Kostenfallen, um mit eingeforderten Entgelten, Zuschlägen oder aufgedrängten Verträgen selbst Kasse machen zu können. Ein Überblick über gängige Tricks – und Hinweise, wie Betroffene reagieren sollten.

Es entwickelt sich zum Massenphänomen: Jeden Tag melden sich bis zu 30 verunsicherte Empfänger dubioser Gewinn-Zusagen allein bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In den anderen 15 Verbraucherzentralen in Deutschland sieht es ähnlich aus. Wie viele der vermeintlichen Gewinner in Fallen tappen, ohne Rat einzuholen, ist unbekannt. Klar ist jedoch: „Die Maschen, um an das Geld und die Kontodaten von Verbrauchern zu kommen, sind häufig dreist – und werden zum Teil immer kurioser“, sagt etwa Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Reisegewinn mit versteckten Zusatzkosten

Besonders häufig gibt es Beschwerden über angebliche Reisegewinne. Wer die Gewinne annimmt, muss mit versteckten Zusatzkosten rechnen. Der Trick dabei: Die „gewonnene“ Reise ist mit hohen Bearbeitungsentgelten und Saisonzuschlägen verbunden. „Dann kostet die Gewinnreise plötzlich genauso viel wie eine gebuchte Reise“, warnt Julia Buchweitz, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In anderen Fällen enthält der Gewinn nur die An- und Abreise, während das touristische Programm oder ein „Mindestverzehr“ im Hotel bezahlt werden müssen. Oft führen Ausflüge auch zu Werbeveranstaltungen, wo die geprellten Gewinner „mit aggressiven Methoden zum Kauf teurer Waren von oft zweifelhafter Qualität gedrängt werden“, wie Christian Gollner, Rechtsreferent der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale, sagt. Seiner Einschätzung nach stellen falsche Reisegewinne eine Form der irreführenden Werbung dar. Das Problem ist, die Anbieter dingfest zu machen.

Transferkosten statt Lottogewinn

Andere Absender und Anrufer locken mit angeblichen Lottogewinnen über einige 10.000 Euro oder mit dem Gewinn eines Autos. Um an das Geld oder das Auto zu kommen, sollen die Verbraucher jedoch Vorkasse leisten. Die Opfer zahlen angebliche Steuern, Versicherungs- oder Transferkosten – ohne den Gewinn jemals zu sehen. „Bei einem versprochenen Gewinn von 30.000 Euro wächst eben die Bereitschaft, 1000 oder 2000 Euro leichtfertig aufs Spiel zu setzen“, meint Jurist Gollner dazu. Die Vorkasse-Zahlungen sollen nach seinen Erfahrungen in der Regel ins Ausland, und hier vor allem nach Bulgarien, Großbritannien, Polen oder Rumänien, überwiesen werden. „Ein Blick auf die beiden vorderen Buchstaben der Iban lässt leicht erkennen, wohin das Geld gehen soll“, rät Gollner.

Verbot von Werbeanrufen umgehen

Viele Verbraucher bekommen auch Post, in denen ihnen lukrative Gewinne oder Gewinnchancen unter der Bedingung in Aussicht gestellt werden, dass sie eine bestimmte Rufnummer anwählen. Der Kniff hierbei: Mit den „Gewinn“-Schreiben versuchen die Absender, das gesetzliche Verbot von Werbeanrufen zu umgehen, indem der Verbraucher selbst zum Telefon greift. Statt den Gewinn zu erhalten, „werden den Verbrauchern meist nur Produkte verkauft“, berichtet Verbraucherschützerin Scherer. Als bestes Gegenmittel raten die Verbraucherzentralen zum gesunden Menschenverstand. „Erhält jemand eine Gewinnmitteilung, ohne an einen Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollte er immer stutzig werden“, sagt Jurist Gollner. Hellhörig werden sollten vermeintliche Gewinner auch, wenn die Auszahlung von Geld- oder Sachgewinnen an Bedingungen wie Vorkasse-Zahlungen geknüpft ist. Verlangt ein ungebetener Anrufer Kontodaten oder versucht er unaufgefordert, Abonnements und andere Kaufverträge anzupreisen, empfehlen die Verbraucherschützer: „Einfach ablehnen und auflegen.“

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