Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Fake-Angebote sogar bei Amazon

Kriminelle verschaffen sich Zugang zu meist gut laufenden seriösen Marketplace-Shops größerer Verkaufsplattformen, indem sie die
Kriminelle verschaffen sich Zugang zu meist gut laufenden seriösen Marketplace-Shops größerer Verkaufsplattformen, indem sie die Zugangsdaten des rechtmäßigen Shop-Betreibers ausspionieren.

Zu keiner anderen Zeit des Jahres wird so viel im Internet bestellt wie vor Weihnachten. Doch die Gefahr ist groß, auf gefälschte Produktangebote zu stoßen. Sogar auf dem Amazon-Marketplace sind die Kunden nicht vor Online-Betrügern gefeit, wie Verbraucherschützer warnen.

Wo liegt das Problem?
Der Handelsriese Amazon hat mit einem Fakeshop nicht das Geringste zu tun, aber auf dem Amazon-Marketplace (deutsch: Marktplatz) kann es betrügerische Angebote geben. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale Niedersachsen verschaffen sich Kriminelle zunächst Zugang zu einem meist gut laufenden seriösen Marketplace-Shop, indem sie die Zugangsdaten des rechtmäßigen Shop-Betreibers ausspionieren. Dann präsentieren sie unbefugt Waren in diesem gekaperten Shop, kassieren Geld von Bestellern – und liefern dann nicht.

Zur Erläuterung: Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass unter der Webadresse Amazon.de nicht nur Amazon Waren anbietet. Viele Produkte stammen von anderen, unabhängigen Verkäufern auf dem sogenannten Marketplace. Amazon ist nur behilflich, die Transaktion abzuwickeln, und leitet die Zahlung des Kunden an den Marketplace-Verkäufer weiter. Der Bestellprozess unterscheidet sich dabei nicht von dem für Bestellungen, die direkt bei Amazon.de getätigt werden.

Wie kommt es zum Betrug?
Das funktioniert den Angaben zufolge so: Nach der Bestellung verschicken Betrüger eine E-Mail an ihre Opfer, die aussieht, als stamme sie von Amazon. „Die Nachricht vermittelt den Eindruck einer ganz offiziellen Bestellbestätigung. Auch die angegebenen Daten machen den Anschein, als gehörten sie zu Amazon“, erläutert Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

In der Mail werde behauptet, es gebe Schwierigkeiten bei der Verarbeitung der Zahlung. Das Geld solle daher auf ein anderes Konto im Ausland überwiesen werden, das angeblich auch zu Amazon gehört – was aber nicht stimmt. Genau da lauert die Falle: „Findet die Bezahlung abseits von Amazon statt, greift der Käuferschutz nicht. Im Betrugsfall kann dann die Amazon-A-bis-Z-Garantie nicht genutzt werden“, warnt Verbraucherschützerin Körber. Das bedeutet für Besteller, die trotzdem Geld aufs angegebene Konto überweisen: Sie sehen es in aller Regel nicht wieder.

Wie erkenne ich die Fake-Angebote?
Laut Verbraucherzentrale handelt es sich bei den Fake-Offerten oft um hochpreisige, aktuell nicht lieferbare Elektroartikel wie Tablets, Spielekonsolen oder Smartphones – also Produkte, die als Weihnachtsgeschenk gut geeignet sind. Der Preis sei günstig, „aber nicht so extrem niedrig, dass man deswegen gleich an Betrug denkt“, sagt Expertin Körber.

Die Fake-Artikel sind laut Verbraucherzentrale eher untypisch für die Angebote der gekaperten Shops, tauchen aber inmitten der dortigen Waren auf. Die rechtmäßigen Shop-Betreiber bemerken das nicht unbedingt gleich.

Was sagt Amazon dazu?
Auf Anfrage teilte ein Sprecher des Unternehmens mit, Amazon dulde betrügerische Aktivitäten in keiner Weise und schütze Kunden bei Bestellungen von Verkaufspartnern mit der A-bis-Z-Garantie, „sofern die Zahlung über die Webseite von Amazon erfolgt“. Um Angebote zu entfernen, in denen Kunden zum Bezahlen außerhalb des Amazon-Stores aufgefordert werden, würden sowohl automatisierte Systeme mit Modellen des maschinellen Lernens eingesetzt als auch Kundenhinweise genutzt.

Der Sprecher weist auf weitere Informationen auf den Amazon-Hilfeseiten hin. Dort heißt es etwa: „Jede Aufforderung, eine Zahlung außerhalb von Amazon zu tätigen (z. B. Moneygram, Western Union, Banküberweisung), ist ein Betrug. Wenn ein Verkäufer Sie auffordert, Geld direkt an ihn zu überweisen, geben Sie die Bestellung nicht auf und melden Sie den Vorfall unserem Kundendienst.“ Zur Frage, wie oft sich Betrüger Zugang zu Marketplace-Shops verschaffen, machte der Amazon-Sprecher keine Angaben.

Wie kann ich mich schützen?
Die Verbraucherzentrale rät dringend, immer auf der Amazon-Plattform zu bleiben und Geld nie an Amazon vorbei zu überweisen. Misstrauisch sollte zudem werden, wer von einem angeblich deutschen Anbieter eine ausländische Bankverbindung genannt bekommt. Das verdeutlichen die beiden ersten Buchstaben der IBAN.

Außerdem sollte der Vorgang bei Amazon gemeldet werden, so die Verbraucherschützer. Im Betrugsfall sollten die eigene Bank sowie die Empfängerbank informiert und Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes rät, die Angebote beim Online-Shoppen „sorgfältig zu überprüfen – auch bei sogenannten Marketplaces größerer Verkaufsplattformen“. Kunden, die sich der Seriosität eines Anbieters nicht sicher sind, wird empfohlen, im Internet nach den Erfahrungen anderer Besteller zu suchen, das Impressum zu überprüfen oder sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

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