Wirtschaft Die IHK Pfalz und ihr Beitragsproblem
«Ludwigshafen». Beitragsbescheide an einen Großteil der rund 79.000 Mitglieder der IHK Pfalz für die Jahre 2011 bis 2015 sind möglicherweise rechtswidrig. Nur wenige Mitglieder sind dagegen vorgegangen. Die IHK selbst hält praktisch alle Beitragsbescheide für diese Jahre inzwischen für nicht mehr anfechtbar. Wie die Kammer in dieser Sache weiter vorgehen will, ist teilweise noch unklar.
Auf eine Anfrage der RHEINPFALZ, ob sie noch beabsichtige, Beitragsbescheide für diese Jahre zu verschicken, antwortete die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz, in den Gremien der IHK-Organisation müsse abschließend erörtert werden, ob und wie eine Beitragsveranlagung für diese Jahre erfolgen werde. In bestimmten Streitfällen werde die Beitragserhebung vorerst zurückgestellt. Die IHK selbst deutet an, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Ende 2015 und nach jüngsten „Hinweisen des Verwaltungsgerichts Neustadt“ diese Beitragsjahre „angreifbar“ seien. An „99,9 Prozent der Beitragsbescheide“ für die Jahre vor 2016 sei nicht mehr zu rütteln, teilte die Kammer mit, weil dagegen keine Rechtsmittel eingelegt worden seien. Gegen Beitragsbescheide, die Beitragsjahre ab 2016 betreffen, hätten Rechtsmittel kaum Aussicht auf Erfolg, so die IHK gestern, da nun die Beitragsbemessung ordnungsgemäß erfolge. Die wenigen IHK-Mitglieder, die Bescheiden aus den vorhergehenden Jahren widersprochen haben, waren damit zumindest teilweise erfolgreich. Ihre Beitragsbescheide für einen Teil oder alle der genannten Jahre wurden aufgehoben. Dies geschah zuletzt, wie berichtet, am 1. Juni in einem Prozess am Verwaltungsgericht Neustadt. Auch wenn in dem Prozess kein Urteil fiel, hielt das Gericht den Vorgang für so bedeutend, dass es dazu selbst eine längere Mitteilung veröffentlichte. Demnach ging es in dem Verfahren um die Pflichtbeiträge eines Gewerbetreibenden aus Germersheim für die Jahre 2011 bis 2015 an die IHK. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes hatte die Kammer bereits im August 2016 die Beitragsfestsetzung für den Mann für 2012 und 2013 aufgehoben, weil sie nach ihrem eigenen Finanzstatut zu hohe Rücklagen gebildet hatte. Die Beiträge für die übrigen Jahre blieben strittig und kamen vor Gericht. Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung ernsthafte Bedenken gegen die Beitragserhebung erhoben hatte, hat der Vertreter der IHK Pfalz in der Verhandlung den Beitragsbescheid auch für die Jahre 2011, 2014 und 2015 aufgehoben und die Kosten für das Verfahren übernommen. Das Gericht hält es für wenig nachvollziehbar, dass die IHK seit 2010 bis zum Jahr 2014 kontinuierlich die Rücklagen aufgestockt habe, um sich etwa gegen das Risiko eines unerwarteten Beitragsausfalls abzusichern. Und dies, obwohl die Kammer selbst einen stetig verbesserten Konjunkturverlauf erwartet habe, der auch eingetreten sei, wodurch sich insbesondere dieses Risiko naturgemäß verringert habe. Die Neustadter Richter verwiesen dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Die IHK darf demnach zwar Rücklagen bilden, um sich etwa gegen finanzielle Risiken abzusichern. Diese Risiken müssen aber nicht nur konkret benannt werden, sondern auch das Ausmaß der Rücklage muss von diesem sachlichen Zweck gedeckt sein. Eine pauschale Rücklagenbildung genügt also nicht, hier muss die Kammer jährlich genauer schätzen, ob und in welcher Höhe Rücklagen vernünftigerweise gebildet werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte auch, der Wirtschaftsplan einer Kammer könne rechtswidrig sein, nicht nur wenn er eine zu hohe Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält. In der Folge wurden bundesweit viele IHKs beklagt. Nach Auskunft der Pfälzer IHK stiegen deren Rücklagen von 10,1 Millionen Euro 2011 auf in der Spitze knapp 20,5 Millionen Euro im Jahr 2014. Inzwischen ist der Wert auf knapp unter 11 Millionen Euro im Jahr 2016 abgeschmolzen. Auf die Frage, ob in den vergangenen Jahren durch überhöhte Rücklagenbildung Mitgliedsbeiträge zu hoch angesetzt waren, antwortet die IHK, dass erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2015 neue Maßstäbe für die Rücklagenbildung der Kammern gesetzt worden seien. Das bedeute aber keineswegs, dass die Beiträge damit grundsätzlich zu hoch waren. Je nach Risikobewertung für diese Jahre könnten sie auch zu niedrig gewesen sein. Die IHK weist darauf hin, dass die Beiträge für die Jahre 2014 und 2015 bereits „massiv“ gesenkt worden seien, und zwar jeweils um 75 Prozent. Die Kammer gibt an, dass sie bisher zusammen 26 Beitragsbescheide für die Jahre 2011 bis 2015 aufgehoben habe. Vergangenen Woche sprach die IHK von rund 60 Widersprüchen gegen Beitragsbescheide denen habe „abgeholfen“ werden können. Jetzt präzisierte die IHK, dass diesen Widersprüchen nur teilweise stattgegeben worden sei. Inzwischen seien noch einige wenige Widersprüche eingegangen. Nach eigenen Angaben versendet die IHK Pfalz rund 45.000 Beitragsbescheiden jährlich. Auf die Frage, welche finanziellen Folgen es habe, wenn die IHK Pfalz noch nicht verschickte Beitragsforderungen für die Jahre 2011 bis 2015 nicht mehr geltend macht, antwortete die Kammer, das abzuschätzen sei derzeit nicht möglich. Die IHK sei aber weiter voll handlungsfähig. In einem Schreiben, das gestern an alle Mitglieder der IHK-Vollversammlung ging, äußerte der Hauptgeschäftsführe der Kammer, Rüdiger Beyer, dass in der Pfalz die Reaktionen auf das bundesweit beachtete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bisher eher überschaubar geblieben seien. Auf die Fragen, wie denn die Kammer für Beitragsgerechtigkeit sorgen wolle, wo doch einige IHK-Mitglieder, die Widerspruch eingelegt hatten, keine Beiträge zahlen müssen, antwortete die Kammer: Beitragsbescheide, gegen die nicht fristgerecht Rechtsmittel eingelegt worden seien, seien abgeschlossene Sachverhalte, die nicht mehr wieder aufgenommen werden könnten.