Fragen und Antworten Deutsche Bank muss Basiskonto-Kosten senken

Der BGH hat entschieden, dass die Gebühren der Deutschen Bank für ein Basis-Konto bisher zu hoch waren.
Der BGH hat entschieden, dass die Gebühren der Deutschen Bank für ein Basis-Konto bisher zu hoch waren.

Das Basiskonto soll auch Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe beanstandet nun hohe Gebühren, die einige Geldhäuser dafür verlangen (Az. XI ZR 119/19). Ist das Problem damit gelöst?

Ein Basiskonto – was ist das genau?
Menschen ohne geregeltes Einkommen haben Schwierigkeiten, ein Konto zu eröffnen. Und ohne Konto ist es schwer, eine Wohnung oder eine Arbeitsstelle zu finden. Das Basiskonto soll auch Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen. Das Besondere ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss keinen Wohnsitz angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle.

Darf die Bank sich das Konto bezahlen lassen?
Das darf sie. Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Im Gesetz steht nur, dass das Entgelt für die Dienste „angemessen“ sein muss. Und: „Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“ Das bedeutet, dass im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen. Auch die Finanzaufsicht Bafin kann Banken anweisen, aus ihrer Sicht unangemessen hohe Gebühren zu senken. Den Verbraucherzentralen geht das schon länger nicht weit genug: Sie befürchten, dass Menschen, die auf ein Basiskonto angewiesen sind, es sich tatsächlich nicht leisten können.

Wie viel Geld verlangen die Banken?
Das ist sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat aber festgestellt, dass die Basiskonten seit einer ersten Untersuchung 2017 unterm Strich teurer geworden sind. Zum Stichtag 1. Oktober 2019 boten von 124 untersuchten Banken nur zwei das Basiskonto gratis an. Bei den teuersten Banken musste der Kunde in der Modellrechnung mehr als 200 Euro im Jahr für das Konto und seine Transaktionen bezahlen. Die Deutsche Bank, um die es in der jetzigen Verhandlung in Karlsruhe ging, ist mit ihren monatlichen Gebühren von 8,99 Euro für das Basiskonto also kein Einzelfall. Zum Monatspreis fielen Extra-Kosten an, etwa, wenn der Kunde die Hilfe eines Mitarbeiters benötigt, aber auch pro Überweisung 1,50 Euro zusätzlich.

Wie rechtfertigen die Banken diese Preise?
Die Deutsche Bank hat im Prozess vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den eigenen Kosten entspreche. Nach Darstellung des Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel Aufwand verbunden. Außerdem gebe es höhere Risiken: Beim Basiskonto müssten die Mitarbeiter ganz besonders darauf achten, dass es nicht zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werde.

Was hat der BGH jetzt entschieden?
Die Deutsche Bank muss den Preis für ihr Basiskonto senken – die Klauseln benachteiligten betroffene Kunden unangemessen, so die Richter. Wer darauf gehofft hatte, dass die Karlsruher Entscheider eine Höchstsumme benennen, wurde allerdings enttäuscht. Die Richter stellten lediglich klar, dass Banken den Mehraufwand für die Führung der Basiskonten nicht allein deren Inhabern aufbrummen dürfen. Er muss also über das gesamte Kundengeschäft gegenfinanziert werden.

Was sagt die Deutsche Bank dazu?
Die Deutsche Bank will die Vorgaben „selbstverständlich umgehend umsetzen“. Wie das aussehen soll und wie viele Konten betroffen sind, ließ das Geldhaus offen.

Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?
Urteile des BGH haben Grundsatzcharakter. Also müssen auch andere Geldhäuser, die wie die Deutsche Bank kalkuliert haben, ihre Preise senken. Tun sie es nicht, müsste dagegen aber wohl jemand klagen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der das Urteil erstritten hat, fordert deshalb eine Nachbesserung im Gesetz. Der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold meint sogar, dass, wenn Deutschland die EU-Vorgaben zum Basiskonto nicht einhalte, die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten müsse.

x