Tierschutz
Chippflicht: Strengere Regeln für Haustiere
In der Europäischen Union besitzt inzwischen fast jeder Zweite ein Haustier – meist einen Hund oder eine Katze. Schätzungen zufolge leben rund 70 Millionen Hunde und 80 Millionen Katzen in der EU. Darauf verweist Manuela Ripa (ÖDP), Europaabgeordnete und für dieses Gesetzesvorhaben zuständige Berichterstatterin.
Die große Beliebtheit von Haustieren habe jedoch auch eine Kehrseite: Steigende Nachfrage führe zu höheren Preisen – und schaffe damit Anreize für illegale Geschäfte. Insbesondere der Online-Handel habe den illegalen Tierhandel weiter verschärft. „Hinzu kommt, dass sich die Tierschutzvorschriften in den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden“, erklärt Ripa.
Vor diesem Hintergrund stimmt das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg über erstmals EU-weit einheitliche Regeln zum Schutz von Hunden und Katzen ab. „Wir rechnen mit einer großen Mehrheit für das Gesetz“, sagt Ripa.
Lange Übergangsfristen für Privathalter
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Regelung ist eine EU-weite Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. In Deutschland existiert eine solche Pflicht bislang nur vereinzelt – etwa regional oder für bestimmte Tiergruppen. Künftig sollen alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip unter der Haut am Hals oder zwischen den Schulterblättern gekennzeichnet und in nationalen Datenbanken registriert werden, die europaweit vernetzt sind. „Wenn ein Tier in Spanien verloren geht, kann der Halter über die Datenbank in Deutschland ausfindig gemacht werden“, erklärt Ripa.
Allerdings sind lange Übergangsfristen vorgesehen: Für gewerbliche Züchter und Verkäufer beträgt sie vier Jahre, für private Hundehalter zehn Jahre und für Katzenhalter sogar 15 Jahre. Ausgenommen sind frei lebende Bauernhofkatzen sowie Versuchstiere. Ziel sei es, Halter schneller identifizieren zu können, wodurch die Anzahl der Fundtiere sinken soll. Das würde auch Tierheime und Kommunen entlasten, die bislang für die Versorgung dieser Tiere aufkommen müssen.
Ausnahmen für Polizei- und Herdenschutzhunde
Das Gesetz sieht zudem strengere Vorschriften für Zucht und Verkauf vor. Unnötige Eingriffe wie das Kupieren von Ohren oder das Entfernen von Krallen sollen verboten werden. „Wir untersagen außerdem schmerzhafte Praktiken wie den Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern oder Stromstößen“, so Ripa. Auch das Treten oder Schlagen von Tieren soll künftig verboten sein. Mitgliedstaaten können jedoch Ausnahmen vorsehen, etwa für Hunde im Einsatz bei Militär, Zoll oder Polizei sowie für Herdenschutzhunde.
Für Züchter sind ebenfalls strengere Auflagen geplant. So soll es untersagt werden, Tiere mit extremen Zuchtmerkmalen einzusetzen, wenn ein hohes Risiko besteht, dass sie darunter leiden. Welche Merkmale konkret als „extrem“ gelten, will die Europäische Kommission noch festlegen. Darüber hinaus sollen Inzucht sowie die Zucht von Hybriden verboten werden.
Forderung nach schneller Umsetzung
Ein weiteres Ziel ist mehr Transparenz im Online-Handel: Laut Ripa erfolgen inzwischen rund 60 Prozent aller Tierkäufe über das Internet. Künftig müssen Anbieter nachweisen, dass ein Tier ordnungsgemäß gechippt und registriert ist. Online-Plattformen sollen technische Möglichkeiten schaffen, um Informationen wie Herkunft und Alter der Tiere transparent darzustellen. „Anonyme Inserate werden damit nahezu unmöglich“, sagt Ripa.
Auch für Tiere aus Nicht-EU-Staaten gelten künftig strengere Vorgaben: Sie müssen bereits vor der Einreise gechippt und registriert sein. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Züchter außerhalb der EU die europäischen Tierschutzstandards einhalten. Für private Halter ist vor allem die Chip- und Registrierungspflicht relevant. „Deutschland muss hier dringend vorangehen und die Verordnung bereits vor Ablauf der Übergangsfristen umsetzen“, fordert Ripa. Dies könne auch dazu beitragen, Tierheime finanziell besser zu unterstützen.