Wirtschaft BASF-Verhaltensregeln gelten global
«Ludwigshafen». Die BASF wurde erneut Opfer eines groß angelegten Abrechnungsbetruges (wir berichteten mehrfach). Der Schaden geht in die Millionen, wieder einmal. Wie aber versucht das Unternehmen, sich vor solchen Vergehen zu schützen? Ein Mittel ist der seit 2013 global gültige BASF-Verhaltenskodex.
Gegen drei Tatverdächtige aus dem Unternehmen und fünf externe Beschuldigte ermittelt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern derzeit wegen Betrugs, Bestechung und Bestechlichkeit. Wie alle Mitarbeiter des weltweit agierenden Konzerns, waren auch die drei BASF-Mitarbeiter dem Verhaltenskodex des Unternehmens verpflichtet. Interne Regeln und internationale Standards bilden dessen Grundlage. Gegen Verstöße, so sie bekannt werden, geht das Unternehmen konsequent vor, schlimmstenfalls mit einer Kündigung und einer Anzeige. Doch die klaren Verhaltensgrundsätze, die Themen wie Korruption, Kartellrecht, Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards und einiges mehr umfassen, stehen im Alltag bei der konkreten Anwendung die Mitarbeiter dennoch immer wieder vor etlichen Fragen. Deswegen hat das Unternehmen nicht nur Fachstellen und Beauftragte für Compliance (englisch für Regelbefolgung) installiert, sondern auch weltweit 56 externe Hotlines eingerichtet, an die sich die Mitarbeiter mit ihren Fragen, Problemen und Hinweise auf mögliche Verstöße wenden können – auch anonym. Damit sei sichergestellt, dass jedes Anliegen in kurzer Zeit bearbeitet und beantwortet werde, sagte ein BASF-Sprecher auf Anfrage. Eine Welle neuer Hinweise habe es nach dem Bekanntwerden des jüngsten Betrugsfalls nicht gegeben, teilte er weiter mit. 2016 gingen ihm zufolge über die externen Hotlines 278 Anrufe und E-Mails ein. Im Jahr davor waren es wesentlich mehr: 357. Die Zahlen für 2017 sind noch nicht veröffentlicht. Die Anliegen, die 2016 zur Sprache gebracht wurden, bildeten der BASF zufolge nahezu das gesamte Spektrum der Themen ab, mit denen sich der Verhaltenskodex befasst: so etwa Fragen zur Personalführung, zum Umgang mit Firmeneigentum, Hinweise auf das Verhalten von Geschäftspartnern oder menschenrechtsbezogene Themen – zum Beispiel Arbeits- und Sozialstandards. Eine zunehmende Aufmerksamkeit habe es hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte gegeben. Belohnungen für Hinweisgeber gibt es nicht. 63 interne Prüfungen zur Einhaltung der Verhaltensregeln gab es 2016. „Festgestellte Verstöße wurden mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung geahndet“, teilte der Sprecher hierzu mit. Von wie vielen Mitarbeitern sich die BASF aus diesem Grund trennte, sagte er nicht, auch nicht, welche und wie viele disziplinarische Maßnahmen ergriffen wurden oder ob es regionale Schwerpunkte gab. Er betonte, dass „fallspezifisch auf der Grundlage geltenden Rechts und interner Vorschriften Gegenmaßnahmen ergriffen“ worden seien – international nach den gleichen Bewertungsgrundsätzen. Im selben Jahr wurden 25.000 Teilnehmer in 40.000 Stunden zu den Verhaltensregeln geschult, in Grund-, Auffrischungs- und Spezialkursen. Darunter waren Präsenzveranstaltungen ebenso wie Schulungen in elektronischer Form und Workshops. Die Aufarbeitung des aktuellen Betrugs- und Bestechungsfalls erfolgt in einem Team. Laut BASF leitet es der oberste Wächter über die Regeleinhaltung, der Chief Compliance Officer, der dem Vorstandsvorsitzenden Kurt Bock unterstellt ist. Außerdem der interne Ermittlungsdienst, die Rechtsabteilung, die Abteilung Corporate Audit (Konzernrevision) und die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Nach RHEINPFALZ-Informationen waren alle drei beschuldigten BASF-Mitarbeiter in der Personalabteilung beschäftigt, laut Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in einer unteren Führungsebene. Sie sind alle freigestellt worden. Ein vierter ist inzwischen gestorben. Betrogen wurde den Ermittlungen zufolge jahrelang bei der Abrechnung von Personalüberlassung. Demnach wurden Leistungen in Millionenhöhe in Rechnung gestellt und bezahlt, die nicht erbracht worden waren. Die BASF nehme konkrete Fälle immer zum Anlass, die internen Regeln und Kontrollmechanismen weiter zu verfeinern, so der Sprecher. Die Mechanismen hätten ja im vorliegenden Fall gegriffen: Aufgeflogen waren die Machenschaften bei einer Revision. „Sonst wüssten wir bis heute nichts von diesen Vorgängen.“ Stichwort/Nils fragt