Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Öffnen im Shutdown: Was kleine Händler in Rage bringt

In einigen Märkten sind die Regale mit nicht-privilegierten Waren abgesperrt, wie hier im benachbarten Frankreich.
In einigen Märkten sind die Regale mit nicht-privilegierten Waren abgesperrt, wie hier im benachbarten Frankreich.

Noch einmal mindestens drei Wochen geschlossen: Viele Einzelhändler leiden durch den Shutdown. Eines der größten Ärgernisse: während große Märkte weiter Puppen, Pullover und Pfannen verkaufen dürfen, müssen kleine Fachgeschäfte schließen. Einige Händler haben inzwischen sogar in Karlsruhe geklagt.

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Frommer Wunsch vieler: das die Kunden nach dem Shutdown wieder vor Ort kaufen.
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Öffnung im Handel: Wettbewerb bleibt verzerrt

„Ob ich das unfair finde? Klar ist das unfair!“ – Dieter Babilon betreibt in Pirmasens ein Spielwarengeschäft und ärgert sich, dass die Leute im Drogeriemarkt um die Ecke im ersten Obergeschoss gemütlich Teddybären, Lego und Brettspiele shoppen können, während sein Laden geschlossen ist. „Das darf nicht sein“, sagt er. Warum ist das so? Laut der aktuell gültigen 15. Coronabekämpfungsverordnung des Landes dürfen Läden, die sogenannte privilegierte Waren verkaufen, also Lebensmittel, Drogeriewaren oder Getränke, nebenher auch nicht-privilegierte Waren anbieten – also alles andere. Das dürfen sie aber nur, wenn „das Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet“. So steht es in der Verordnung. Das heißt, von der Verkaufsfläche muss über die Hälfte mit privilegiertem Sortiment bestückt sein, damit Läden öffnen müssen.

Dass der Verkauf dieser nicht-privilegierten Waren nebenbei in Ordnung ist, bestätigte auch das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Mitte Januar veröffentlichten Urteil: Eine Frau hatte geklagt, die in zwei Einkaufsmärkten neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Getränken auch Spielzeug, Kleidung und Haushaltswaren anbietet. Die zuständige Behörde hatte ihr zuvor den Verkauf dieser Waren verboten. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter war das Verbot nicht von der Corona-Verordnung gedeckt – das war, als das Urteil Ende Dezember fiel, noch die 14. Verordnung. Doch hier hat sich zur 15. nur der Bezugswert geändert: Es geht nicht mehr um den Anteil am Umsatz und um die Verkaufsfläche, sondern nur noch um die Verkaufsfläche.

Unterschiede von Ort zu Ort

Mit der Regierung im Saarland hat sich der Handelsverband darauf verständigt, dass Lebensmittelketten für solche Produkte künftig nicht mehr exzessiv werben dürfen, etwa in den wöchentlichen Prospekten. Das soll die Situation etwas entschärfen. Einen ähnlichen Beschluss wünscht sich Hauptgeschäftsführer Thomas Scherer auch für Rheinland-Pfalz. Manche Händler versuchten, über Abhol- und Lieferservice noch Geschäfte zu machen und würden dies auch entsprechend bewerben, sagt Scherer. Doch dies sei mit enormen Kosten verbunden und rentiere sich nicht.

In der Verordnung des Landes ist zwar festgelegt, dass nur dann nicht-privilegierte Waren verkauft werden dürfen, wenn der Schwerpunkt des Marktes nicht auf diesen liegt. Allerdings bleibt unklar, wie Märkte verfahren müssen, wenn dies nicht der Fall ist: Können sie trotzdem öffnen, wenn sie einen Teil absperren? Müssen große Supermärkte ihre Non-Food-Produkte abhängen? Mancherorts haben inzwischen die Ordnungsämter die entsprechenden Entscheidungen gefällt.

Große Warenhäuser verkaufen fast überall alles

Beispiel Frankenthal: Das Kaufhaus Birkenmeier hatte zunächst wegen des Lockdowns schließen müssen. Die Stadtverwaltung stimmte vergangene Woche einer Teilöffnung zu: Das Erdgeschoss mit Schreibwaren, Zeitschriften, Lotto-Annahmestelle, Süßwaren, Lederwaren und Schmuckabteilung durfte wieder öffnen, während die anderen Bereiche abgesperrt blieben. Auch in anderen Fällen würden Behörden von Ort zu Ort unterschiedlich entscheiden, sagt Scherer. Als Beispiel nennt er den Haushaltswarendiscounter Kodi. Die Filiale in Frankenthal ist beispielsweise komplett geschlossen, während die in Karlsruhe geöffnet hat – wenn auch nur mit einem eingeschränkten Sortiment.

Die Möglichkeit, nur teilweise zu öffnen, gibt es für Fachgeschäfte wie Spielwaren-, Mode- oder Papierhandlungen nicht. Viele fänden es daher nur fair, wenn die großen Märkte, ihre nicht-privilegierte Ware absperren müssten. Denn in großen SB-Warenhäusern wie Real oder Globus sowie in Drogeriemärkten kann fast überall alles gekauft werden. Fast überall: In Ludwigshafen hat das Ordnungsamt zum Beispiel verfügt, dass der Drogeriemarkt Müller sein 1. Obergeschoss, wo Haushalts- und Spielwaren sowie CDs und Filme angeboten werden, absperren muss.

Das sollte in jedem Ort gelten, meint Sabine Breuer, Inhaberin der Papeterie Breuer in Grünstadt: „So wie im Frühjahr“. Sie habe zwar Kunden, die sie unterstützen und trotz der Schließung bei ihr bestellen. Liefern und Abholen ist schließlich noch möglich. Dennoch habe sie derzeit einen Umsatz-Rückgang von etwa 90 Prozent. Trotz allem habe sie aber auch Verständnis, dass etwas gegen die hohen Infektionszahlen gemacht werden muss: „So lange es etwas bringt, ist es okay“, sagt sie.

Klage in Karlsruhe anhängig

Heiner Wölfling, der ein Haushaltswarengeschäft in Pirmasens betreibt, findet die Situation ebenfalls nicht fair, sagt er. Doch er hege keinen Groll: Denn für ihn sei die Situation auch deshalb nicht schlimm, weil er nebenbei einen Großhandel für Technik betreibe. Wenn dieser ebenfalls geschlossen werden würde, hätte er mehr Probleme, sagt er. Januar und Februar seien in der Branche ohnehin eher ruhigere Monate. Da seien die Verluste im Dezember schlimmer gewesen.

Auch die Textilbranche hat es von Beginn an besonders hart getroffen: Einige haben daher bereits vor dem Verfassungsgericht gegen Bund und Länder geklagt: Georg Amling, Betreiber von fünf Mode-Filialen in Bad Dürkheim, hat sich etwa einer Klage-Welle von mehr als 850 Unternehmen unterschiedlichster Branchen angeschlossen, die gegen Bund und Länder klagten. Amling war einer von vier betrieben, die Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht einreichten. Er fordert 250.000 Euro Schadenersatz und sprach Anfang Oktober 2020 von einem Gesamtverlust von 400.000 Euro in der Corona-Zeit. Wie Amling nun Anfang Januar berichtete, habe er noch keine Neuigkeiten, was den Fortgang der Klagen betreffe. Er müsse wohl noch weiter abwarten.

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