Energie-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Ärger wegen Strom und Gas: Wie sich Geld sparen lässt

Weniger Strom verbrauchen – das hält den Wert auf dem Zähler auf jeden Fall niedriger. Auch so spart man Geld.
Weniger Strom verbrauchen – das hält den Wert auf dem Zähler auf jeden Fall niedriger. Auch so spart man Geld.

Zuweilen geht es um einige Hundert Euro im Jahr. So viel kann ein Vier-Personen-Haushalt in der Pfalz beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters sparen. Was bringen Boni?

Energie gar nicht erst unnötig verbrauchen – das ist der einfachste Weg, Geld zu sparen. Ein anderer ist es, den Strom- oder Gaslieferanten zu wechseln, wenn einem der Preis zu hoch erscheint. Häufigere Anbieterwechsel sind ist für viele Verbraucher nichts Ungewöhnliches mehr. Manche tun es aus finanziellem Druck, manche sehen es als eine Art Sport. Wieder andere haben richtig Ärger beim Lieferantenwechsel – auch jüngst wieder mitten in der Pfalz.

Manche Stadt- und Gemeindewerke haben für 2026 den Strompreis erhöht, den Gaspreis gesenkt – oder umgekehrt. Oder beides gesenkt. Welche Entwicklung bei den Strom- und Gaspreisen ist für private Verbraucher in der Pfalz generell zu beobachten?
Staatliche Schritte wie die Veränderung von Netzentgelten und Umlagen bei Strom und Gas haben aktuell nur geringe Auswirkungen auf die Endpreise. Ab 1. Januar 2026 entfällt beispielsweise die Gasspeicherumlage. Im Schnitt hat sie bisher rund 2,4 Prozent des Gaspreises für Privatkunden ausgemacht. „Im Großen und Ganzen gibt es nur einige leichte Veränderungen. Davon gehen wir grundsätzlich auch für 2026 aus“, sagt Alexander Pochilko, juristischer Fachberater vom Team Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, im Gespräch mit der RHEINPFALZ. „Ansonsten hängt es von der Entwicklung auf den Weltmärkten ab. Gerade bei fossilen Energieträgern sind Preissprünge nicht auszuschließen. Anzeichen gibt es dafür aktuell aber nicht.“

In welcher Situation sollten private Haushalte aktuell den Strom- und/oder Gasanbieter wechseln?
Verbraucherschützer Pochilko weist darauf hin, dass sich „viele Verbraucher bewusst oder unbewusst in Grundversorgungs-Tarifen befinden – da empfehlen wir, sich nach Sonderverträgen umzuschauen“. Man könne dies bei seinem alten Anbieter tun – oder sich überlegen, den Anbieter zu wechseln, falls es woanders günstiger ist. Generell sollte man regelmäßig seine Vertragskonditionen prüfen.

In welchen weiteren Fällen sollten Verbraucher noch einen Wechsel des Energieanbieters erwägen?
Wenn der alte Anbieter eine Mitteilung schickt, dass er die Preise erhöht oder, wie es meist formuliert wird, „eine Preisanpassung vornimmt“. Dann hat man ein Sonderkündigungsrecht. „Auch eine solche Mitteilung gibt Anlass, einen Anbieterwechsel zu prüfen“, sagt Pochilko.

Wo kann man nachschauen, wo es günstigere Strom- und Gas-Anbieter für die jeweilige Region gibt?
Der schnellste Weg ist eine Internet-Recherche. Beispielsweise über Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox oder auch über finanztip.de. Oder über eine Internetsuchmaschine wie Google, Yahoo oder Ecosia. Natürlich kann man sich auch direkt bei einzelnen Anbietern informieren – im Internet oder telefonisch, was aber oft mühsamer ist als die Recherche über Vergleichsportale oder Suchmaschinen. Dazu sollte man seinen Jahresverbrauch an Strom oder Gas in Kilowattstunden (kWh) kennen. Auf jeden Fall sollte man selbst nachrechnen; etwa, wie die Kombination von Grundpreis und Verbrauchspreis passt. Bei den meisten Anbietern setzt sich der Endpreis aus diesen beiden Komponenten zusammen.

Wie sehr verkomplizieren Boni wie etwa ein Neukunden-Bonus die Rechnerei? Sind Boni attraktiv?
Verbraucherschützer Pochilko mahnt bei Boni zur Wachsamkeit. „Diese Boni sollte man bei Vergleichsportalen erst mal wegklicken“, sagt der Energieexperte. „Boni werden oft genutzt, um bei Rankings oben zu landen und als Anbieter vom Kunden dann besser wahrgenommen zu werden.“ Man solle sich die Bedingungen, die man erfüllen muss, um den Bonus dann auch zu bekommen, sehr genau anschauen, sagt Pochilko. Er weist auf die Wechselberatung der Verbraucherzentrale und entsprechende Hilfestellung hin. Internet: verbraucherzentrale-rlp.de – rechts oben auf der Seite werden in Grün Kontaktmöglichkeiten angezeigt.

Rechtlich muss ja seit 6. Juni ein Stromanbieter-Wechsel binnen 24 Stunden möglich sein. Wie schnell kann man den Strom- und/oder Gasanbieter tatsächlich wechseln?
Bei einem sehr schnellen Wechsel müssten viele Dinge passen, sagt Experte Pochilko. Denn es müssen viele Daten ausgetauscht werden wie etwa Zählernummer, Zählerstände, Adresse der Verbrauchsstelle. Wichtig, betont Pochilko: „Der 24-Stunden-Anbieterwechsel ersetzt nicht die Kündigungsfristen.“ Vereinbarte Vertragslaufzeiten müssten beachtet werden. Eine Preiserhöhung müsse mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden.

In einigen Fällen, die uns von Energiekunden in der Pfalz berichtet wurden, gab oder gibt es Softwareprobleme etwa bei Grundversorgern. Deshalb soll ein Wechsel teils nicht möglich sein. Von Anbietern erreichten uns Antworten wie hier von den Stadtwerken Kaiserslautern: „Für den Wechselprozess müssen (…) mehrere Unternehmen in kurzer Zeit perfekt zusammenspielen: alter Anbieter, neuer Anbieter und Netzbetreiber. (…) Leider läuft der Prozess bei allen Marktpartnern nach wie vor noch nicht stabil.“ Was heißt das für den Kunden?
„Wenn der Kunde die richtigen Daten vollständig übermittelt hat“, sagt Verbraucherschützer Pochilko, „dann sind die Marktanbieter in der Pflicht.“ Bei einem Wechsel seien der Netzbetreiber/Grundversorger, der alte und der neue Energieanbieter des Kunden verpflichtet, die erforderlichen Daten auszutauschen, betont Pochilko.

Was raten Verbraucherschützer den Kunden in schwerwiegenden Streitfällen mit ihrem Energieanbieter?
Der Kunde könne sich bei allen beteiligten Anbietern beschweren, und er könne sich bei der Verbraucherzentrale informieren und beraten lassen. Oder er könne bei strittigen Fragen, bei denen der Kunde in den Gesprächen mit seinem Energieanbieter nicht weiterkomme, die für den Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle Energie in Berlin einschalten, sagt Pochilko. Die Internet-Adresse: schlichtungsstelle-energie.de.

Dass der technische 24-Stunden-Lieferantenwechsel an Werktagen rechtlich theoretisch gewährleistet sein muss, gilt bisher nur für Strom. Wie schnell geht der Wechsel in der Praxis?
Die Verbraucherzentralen schreiben in ihren Publikationen von bisher erfahrungsgemäß drei Wochen. Alles ist aber von der Vertragslaufzeit, den Vertragskonstellationen und dem Datenaustausch abhängig. Mit einer ähnlichen Dauer sei beim Wechsel des Gasanbieters zu rechnen.

Verbraucher-Tipps

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