Wirtschaft Verkehrs-Tipp: Fallstricke beim närrischen Treiben

Die junge Fahranfängerin darf mit dem Auto nach Hause fahren, wenn sie keinen Alkohol im Blut hat. Die Maske muss vom Gesicht bl
Die junge Fahranfängerin darf mit dem Auto nach Hause fahren, wenn sie keinen Alkohol im Blut hat. Die Maske muss vom Gesicht bleiben, den Hut darf sie auch beim Fahren aufbehalten.

Die Faschingssaison steuert auf ihren Höhepunkt zu. Doch auch im Karneval gilt nicht in jedem Fall Narrenfreiheit. Wer sich angetrunken ans Steuer setzt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Auch beim Gläschen im Büro hat der Chef das letzte Wort.

Welche Folgen drohen betrunkenen Jecken am Steuer?

Wer sich alkoholisiert ins Auto setzt und mit 0,5 Promille im Blut erwischt wird, den kostet das beim Erstverstoß 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen wird es teurer. Wer Schlangenlinien fährt oder gar einen Unfall verursacht, riskiert laut ADAC schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte. Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Auch der Versicherungsschutz steht auf dem Spiel. Der Haftpflichtversicherer kann bis zu 5000 Euro Regress fordern. Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto also unbedingt stehen lassen. Gilt das auch für Fahranfänger? Für Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind und für unter 21-Jährige gilt die Null-Promille-Grenze. Darf ich am Morgen nach der Karnevalsfeier wieder ins Auto steigen? Wer am Morgen danach körperlich noch in der Lage ist, in sein Fahrzeug zu steigen, ist nicht automatisch auch fahrtüchtig. Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr durch Restalkohol. Übermüdung und ein Kater bremsen das Reaktionsvermögen zusätzlich. Ein 80 Kilogramm schwerer Mann benötigt etwa zweieinhalb Stunden, um 20 Gramm Alkohol abzubauen. Das entspricht etwa einem halben Liter Bier, einem Viertelliter Wein oder drei Gläsern Schnaps. Frauen brauchen für die gleiche Menge rund drei Stunden zum Abbauen. Welche Verantwortung trägt ein Beifahrer? Wer zu einem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Können angeschickerte Jecken auf das Fahrrad umsteigen? Radfahrer sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Schon ab 0,3 Promille drohen Radfahrern, die sich auffällig verhalten, mehrere Punkte in Flensburg und eine Geldbuße. Darf es auch im Büro ein Gläschen sein? Am Arbeitsplatz bestimmt grundsätzlich der Chef, ob gefeiert und Alkohol getrunken werden darf. Gibt es ein Alkoholverbot, riskieren Mitarbeiter, die sich ein Gläschen genehmigen, eine Abmahnung. Gleiches gilt, wenn jemand nach ausgiebiger Zecherei am nächsten Morgen mit ordentlich Restalkohol zur Arbeit kommt. Wie sind Schäden im Karneval abgesichert? Eine private Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für die Schäden auf, die anderen zugefügt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn durch eine Zigarette ein Loch in das teure Kostüm eines anderen Jecken gebrannt oder jemand im dichten Gedränge verletzt wird. Versicherer geben aber zu bedenken, dass derjenige, der in eine schunkelnde Masse eintaucht, das Risiko kennt, das damit verbunden ist. Der Veranstalter von Karnevalsumzügen haftet auch nicht für Schäden durch herabfliegende Süßigkeiten. Die private Unfallversicherung springt dann ein, wenn der Versicherte selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Wer haftet, wenn ein Pferd durchgeht? Am Karnevalszug beteiligte Reiter haben in der Regel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Tritt plötzlich ein Pferd aus und verletzt einen Jecken, kann dieser seine Ansprüche dort anmelden. Der Veranstalter selbst muss dafür sorgen, dass „umzugsgeeignete“ Pferde eingesetzt werden. Darf ein Jeck mit Gorillamaske hinters Steuer? Nein. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie Mützen oder Perücken beim Autofahren zwar nicht verboten, aber der Fahrer darf sich nicht hinter einer Maske verstecken. Er muss klar erkennbar bleiben – etwa auf einem Blitzerfoto. Wer sich dennoch mit einer Maske hinters Steuer setzt, muss bei einer Kontrolle mit Bußgeld rechnen.

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