Wenn Schuldner nicht zahlen, obwohl bereits ein Vollstreckungstitel, etwa ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtlicher Vergleich, vorliegen oder etwa eine Grundschuld zugunsten des Gläubigers im Grundbuch eingetragen ist, dann kann Mareike Klug die letzte Möglichkeit für Gläubiger sein, doch noch zu ihrem Geld zu kommen. Die Diplom-Rechtspflegerin bearbeitet seit über einem Jahr Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen beim Amtsgericht Pirmasens.