Rheinpfalz Zweifel an Beleidigung

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Freispruch aus Mangel an Beweisen lautete das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens am Dienstag für einen 24-jährigen Mann. Die Anklage hatte ihm zur Last gelegt, am 24. Juli seine in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben lebende Ex-Lebensgefährtin am Telefon als „Schlampe, Hure“ beleidigt zu haben. Zudem habe er ihr und ihrem derzeitigen Lebensgefährten gedroht, sie umzubringen.

Der Angeklagte, der derzeit in einer Klinik im Saarland untergebracht ist, erzählte, in einem Telefonat hätten er und seine Ex diskutiert, weil er seinen vierjährigen Sohn sehen wollte. Sie habe ihm aber erklärt, er sei nur der leibliche Vater, sonst habe er nichts mit ihnen zu tun. Er habe dann angekündigt, das Umgangsrecht über Jugendamt und Gericht zu klären. Seine Ex habe geantwortet: „Fick dich, du siehst ihn nicht mehr.“ Und er: „Fick du dich.“ Bedroht oder beleidigt habe er sie aber nicht. Als er in Haft war, habe seine Mutter das Kind mitgebracht, so dass er es sehen konnte. Seine 26-jährige Ex-Freundin belastete ihn wie angeklagt. Sie räumte aber ein, dass sich der Dialog wie zitiert abgespielt haben könnte. Sieben Jahre seien sie zusammen gewesen. Sie wolle nicht, dass seine Mutter das Kind bekommt. Sie sei „kein guter Umgang“, so ihre Begründung. Finanziell sei es ihr nicht möglich, ihn mit dem Kind zu besuchen. Ein Zeuge, der das Telefonat auf dem Flur der Klinik mitbekommen hatte, bestätigte die Version des Angeklagten. Außer der zitierten seien keine weiteren Beleidigungen oder Drohungen vonseiten des Mannes gefallen. Die Psychotherapeutin des 24-Jährigen berichtete, der Mann sei nach dem Telefonat enttäuscht und traurig gewesen. Er habe das Gefühl gehabt, seine Ex wolle „ihn rausdrängen“. Es habe aber keine Ausbrüche oder Drohungen von ihm in den Therapiegesprächen gegeben. Staatsanwältin und Verteidiger beantragten Freispruch für den 24-Jährigen. Dem folgte die Richterin gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten).

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