Rheinpfalz Zur Sache: Die Biogasanlage

Die 2014 gebaute Biogasanlage in Herschberg war mit einer elektrischen Leistung von 75 Kilowatt (KW) beantragt worden, die auf 120 KW aufgestockt wurde, und einer Lageranlage, die weniger als 6500 Kubikmeter fasst. Unter anderem wird Gülle gelagert. Damit war die Anlage so klein, dass sie nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden musste. Genehmigt wurde sie nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches, erklärt Kreissprecherin Ulla Eder auf Nachfrage. Demnach sind bauliche Anlagen im Außenbereich zulässig, wenn sie der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes dienen und das Vorhaben im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb steht. Weitere Voraussetzung: Die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb. Der in der Anlage erzeugte Strom wird ins Stromnetz eingespeist, die Nutzung der Wärme im nahen Betrieb werde derzeit möglich gemacht, so der Anlagenbetreiber, der Erzeugnisse und Abfälle aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb in die Anlage einbringt. Deshalb war die Genehmigung zu erteilen, so Eder. Sei klar erkennbar, dass nachbarschaftsrechtliche Schutzbedürfnisse der Anlage nicht im Wege stehen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Nachbarn im Vorfeld nicht gehört werden müssen. Die Ortsgemeinde Herschberg wurde gehört und hat der Anlage zugestimmt. Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, hätte für Anlieger dennoch bestanden. Aussicht auf Erfolg hätte der aber nur gehabt, wenn nachbarschaftsschützende Vorschriften verletzt worden wären. Mittlerweile sei die Widerspruchsfrist wohl abgelaufen, schätzt die Kreissprecherin. Richtig sei, dass die Baugenehmigung mit Auflagen verbunden sei. Unter anderem muss das betroffene Grundstück mit Grünpflanzen eingefriedet werden, um direkte Blicke auf die Anlage zu minimieren. Das muss bis Ende 2016 passiert sein. Überwacht werde das von der Unteren Naturschutzbehörde, erklärt Eder. (add)