Rheinpfalz Zur Sache: Die „Beauftragten“

Gegen die Stimmen der CDU hat der Landtag gestern Übergangsregelungen für Kommunen beschlossen, bei denen bis 2019 Fusionen geplant sind. Davon betroffen sind die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel (Donnersbergkreis), Hettenleidelheim (Kreis Bad Dürkheim) sowie Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr (beide Kreis Kusel). Das Land hält dort Bürgermeisterwahlen mit einer anschließenden Amtszeit von acht Jahren für nicht mehr erforderlich. Deshalb sollen die amtierenden Bürgermeister zu sogenannten Beauftragten ernannt werden, wenn ihre Amtszeit abläuft. Ihr Gehalt und ihre Aufgaben ändern sich nicht. Das Vorgehen ist nicht neu. Als die südwestpfälzische VG Thaleischweiler-Fröschen vor der Fusion mit Wallhalben stand, fungierte der Bürgermeister von Thaleischweiler-Fröschen ebenfalls übergangsweise als Beauftragter seiner VG. Erst wenn die Fusionen gelaufen sind, werden in den neuen Gebietskörperschaften wieder Bürgermeister gewählt. (gana)