Rheinpfalz Wenn der Amtsschimmel wiehert

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„Wenn ich eine Veranstaltung plane, muss die Bevölkerung dies auch erfahren. Denn ,wer nicht wirbt, der stirbt’“, sagte schon der legendäre US-Autobauer Henry Ford. Frohgemut platzierten daher die Ortsgemeinde Erlenbach und die dortigen Handwerker am 7. Mai an der Bundesstraße 427, unweit der Einmündung zur Berwartsteingemeinde, ein großes Banner, das auf den ersten „Tag des örtlichen Handwerks“ am 31. Mai in Erlenbach hinwies. Die Freude währte allerdings nicht lange, denn bald war das Banner verschwunden. Eine Odyssee durch Amtsstuben begann.

Einige Tage lang konnten die Verkehrsteilnehmer auf der B 427 den Werbehinweis der Erlenbacher lesen. Eine Woche später war das Banner plötzlich verschwunden. Und da das gedruckte Etwas von sich aus wohl keine Beine bekommen hatte, erstattete Ortsbürgermeister Bernd Arnold Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei Dahn. Deren Nachforschungen ergaben, dass die Straßenmeisterei Dahn das Banner entfernt hatte. Dabei hatte sich just dort der Ortschef zuvor über den korrekten Standort erkundigt. Die RHEINPFALZ begab sich auf Spurensuche. „Das war aber keine Erlaubnis“, relativiert zunächst bei der Straßenmeisterei der von der Gemeinde Gescholtene seine Aussage im Nachhinein. Vielmehr hätte die Gemeinde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine Genehmigung zum Aufstellen des Werbebanners beantragen müssen... Also Nachfrage bei der Kreisverwaltung. Dort gibt man sich überrascht. „Wir nicht“, so die Pressesprecherin nach Rückversicherung in der vermeintlich zuständigen Verkehrsabteilung. „Das macht der Landesbetrieb Mobilität“ - also jene Stelle, zu der auch die Straßenmeisterei Dahn gehört. Neue Nachfrage – diesmal bei der übergeordneten Mastermeisterei Waldfischbach-Burgalben. „Das machen nicht wir, sondern die Kreisverwaltung“, so die Aussage. Wie bitte??? Die hatte doch gerade... „Doch. Normal schon...“, so die Bekräftigung – in der allerdings auch eine gehörige Portion Selbstzweifel mitschwingt. Also nochmal ein Anruf beim Kreis: „Die Mastermeisterei hat gesagt...“ Die Überraschung ist durchs Telefon spürbar. „Dann muss ich in einer anderen Abteilung nachfragen...“ Und tatsächlich – kurz darauf der Rückruf: „Das macht die Bauabteilung.“ Die sitzt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, zu der auch Erlenbach gehört, aber nicht in der Kreisverwaltung, sondern in der eigenen Verbandsgemeindeverwaltung. Der dortige Leiter, Klaus Meichel, bringt endlich Licht ins Dunkel – und hellt damit ein schier unglaubliches Verwaltungswirrwarr auf: Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität – eigentlich. Da das Banner aber im Außenbereich aufgestellt wurde, spielt auch das Landesnaturschutzgesetz und die Naturparkverordnung eine Rolle. Folglich muss auch die Naturschutzbehörde zustimmen. Und wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass ein Banner oder eine Werbetafel eine bauliche Anlage ist, dann muss sogar eine Baugenehmigung her. „Wir für unseren Teil verneinen das aber“, betont Meichel, da solche Werbeeinrichtungen nicht fest mit dem Boden verbunden sind und nach einer relativen kurzen Zeit wieder verschwinden.“ Somit spielt er den Ball wieder zurück zum LBM. Denn laut Landesstraßengesetz ist dieser federführend im Schilder-Genehmigungsverfahren, wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist. Nochmaliger Rückruf von der Kreisverwaltung: Dort hat man zwischenzeitlich ebenfalls das Landesstraßengesetz studiert und kommt zu dem gleichen Ergebnis wie die Verbandsgemeindeverwaltung. Auch ein Anruf beim Landesbetrieb Mobilität in Kaiserslautern erhärtet nun diese Erkenntnis. „Wir informieren darüber regelmäßig auch in den Amtsblättern und bei den Parteien für deren Wahlwerbung“, so der zuständige Sachbearbeiter. Vielleicht sollte man diese Information auch im eigenen Haus mal verteilen... Die Verantwortlichen des Erlenbacher Handwerker-Tages haben dieselbe Informations-Odyssee durch den Behördendschungel hinter sich. Wenigstens ist das Banner zwischenzeitlich wieder aufgetaucht. Wegen „Gefahr im Verzug“, weil die Verkehrsteilnehmer dadurch abgelenkt werden könnten, sei dies abmontiert worden, so der LBM. Und den Eigentümer habe man nicht informieren können, weil der nicht auf dem Banner vermerkt war. Auf die nahe liegende Idee, dann wenigstens mal beim Ortsbürgermeister nachzufragen oder dort Bescheid zu geben, ist man offensichtlich nicht gekommen. „Wir achten sehr restriktiv auf die Einhaltung des Verbots für solche Werbetafeln“, heißt es stattdessen in Kaiserslautern, „auch um keine Präzedenzfälle zu schaffen.“ Denn das Aufstellen von Werbetafeln oder sonstigen privaten Informationsschilder außerhalb geschlossener Ortschaften sei durch mehrere Gesetze „grundsätzlich verboten“, heißt es im Info-Schreiben des LBM. Unterdessen wird bekannt, dass die Wiese, auf der es ursprünglich stand, bereits zur Gemarkung Vorderweidenthal zählt. Dieser Ort liegt bekanntlich im Landkreis Südliche Weinstraße. Somit wären die Behörden in Landau für die Genehmigung zuständig – oder der LBM in Speyer... Dem wollen die Erlenbacher nun aber entgehen: Das Banner soll jetzt in Lauterschwan aufgestellt werden.

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