Rheinpfalz Waldfischbach-Burgalben: Gemeinderat landet in der Sackgasse

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Nicht als Einbahnstraße, sondern als verwaltungstechnische Sackgasse erwies sich das Vorhaben des Gemeinderats Waldfischbach-Burgalben, in der Spange des Finkenwegs zwischen Mozartstraße und „Auf dem Hübel“ in Burgalben eine Einbahnstraße auszuweisen. Die Geschichte endete mit der Erkenntnis: „Außer Spesen nichts gewesen“.

Der kommunalen Selbstverwaltung setzte die übergeordnete Verwaltungsbehörde ein Ende, weil aus ihrer Sicht unsinnigerweise Geld ausgegeben werden sollte. In diesem Fall kam dieses Stopp-Signal nach Empfinden manchen Ratsmitgliedes zumindest zu spät. „Ich fühle mich auf gut Deutsch verarscht“, sagte Ratsmitglied Herbert Beihl (CDU). Was schmunzeln ließ, weil Beihl Mitarbeiter der Kreisverwaltung ist, die gegenüber Bürgern oder Kommunen zuweilen auch verwaltungstechnische Schranken setzt.

Ortsbesichtigung 2017 sorgte für Kopfschütteln

Im Sommer 2017 hatte ein Anlieger den Antrag gestellt, die Spange wegen der Gefährdungssituation im Begegnungsverkehr als Einbahnstraße auszuweisen. Das hatte bei der Ortsbesichtigung für manches Kopfschütteln gesorgt. Enorm viel Begegnungsverkehr in dem kleinen Straßenstück, dass viele gar nicht gekannt hatten, war angesichts von drei Anliegern und einer Lage der Spange, die knapp vor dem Ort liegt, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen, nur schwer vorstellbar. Schon dem Bauausschuss hatte die Verbandsgemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit auf den Weg gegeben, dass eine Einbahnstraßenregelung aus ihrer Sicht nicht sinnvoll sei. Fehlendes Unfallgeschehen – wegen des kaum vorhandenen Begegnungsverkehrs – und doch einige Kosten für die Beschilderung der Einbahnstraße ließen das Vorhaben aus Sicht der übergeordneten Behörde unsinnig scheinen – zumal die Gemeinde ihren Haushalt zurzeit kräftig zusammenstreichen muss. Der Ausschuss votierte dennoch für die Einbahnstraße. Das tat auch keinem weh, denn das Verkehrsaufkommen und damit die Zahl der Betroffenen hält sich ja in Grenzen. Empfohlen wurde die Einbahnstraßenregelung bergab. Im Februar hatte der entsprechende Beschluss dem Rat vorgelegen. Noch einmal wies die Verwaltung darauf hin, dass diese Regelung unsinnig sei. Der Rat beschloss die Empfehlung des Ausschusses trotzdem.

Beschluss nicht umgesetzt

Der Beschluss wird aber nicht umgesetzt. Die Verwaltung wurde nun deutlicher: „Bei der Anordnung von Verkehrsregelungen handelt es sich nicht um eine Selbstverwaltungstätigkeit, die dem Beschluss des Rates unterliegt, sondern um eine staatliche Auftragsangelegenheit, die den Regelungen des Straßenverkehrrechtes unterliegt.“ Deshalb werde die Ansicht des Rates zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht umgesetzt. „Man hätte auch früher deutlich sagen können, dass wir hier nichts zu sagen haben“, begründete Beihl, warum er sich verarscht fühle. Damit der ganze Aufwand nicht ganz umsonst war, sicherte Frank Riedinger, der geschäftsführende Beamte der Verwaltung, zu, zu prüfen, ob die Verwaltung die Rechtslage im Vorfeld hätte deutlicher kommunizieren können oder sogar müssen.

Anlieger unzufrieden

Und der Anlieger, der das alles in Gang gesetzt hatte? Auch der zeigte sich nach dem Ratsbeschluss unzufrieden mit der Einbahnstraßenregelung. Die wäre für ihn nur in die andere Richtung sinnvoll gewesen, da er rückwärts auf sein Grundstück fährt, wie er sagte. Hätte der Rat das gewusst, hätte er sich seinen Beschluss auch sparen können ...

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