Rheinpfalz Vergleich geschlossen über verwüstetes Haus

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Das Haus in Rieschweiler-Mühlbach ist nach der Vermietung an Asylbewerber ein Totalschaden. Der Besitzer erhält trotzdem nur die Summe von 50.000 Euro von der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Das sieht ein Vergleich vor, den der Besitzer gestern vor dem Pirmasenser Amtsgericht mit der Verbandsgemeinde geschlossen hat. Zuvor stand ein Streitwert von 242.000 Euro im Raum.

Das betreffende Haus steht am Verkehrskreisel im Ortsteil Rieschweiler. 20 bis 25 Personen aus sechs bis acht Familien hatte die Verbandsgemeinde in den vier Wohnungen bis Ende 2015 untergebracht. Dann wurde das seit 1989 laufende Mietverhältnis beendet. „Das Haus war deutlich überbelegt“, klagte der Hausbesitzer gestern am Rande der Verhandlung. Er schätzt, dass seit 1989 über 400 Personen von der Verbandsgemeinde dort einquartiert wurden. Und die gingen gerade zuletzt nicht pfleglich mit der Bausubstanz um. Die Bewohner hätten mutwillig alles zerstört, was in dem Haus zu zertrümmern war, schilderte der Hausbesitzer. Türen seien mit einer Axt eingeschlagen, die Böden komplett ruiniert worden. Weil der Duschabfluss verstopft war, hätten die Bewohner den Siphon rausgerissen und dann weiter geduscht. In der Folge sei die Decke durchfeuchtet, Balken verfault und verschimmelt. Dazu kam ein Rohrbruch von einem Hausanschluss, den die Bewohner allerdings nicht zu verantworten hätten. Über Jahre sei Wasser in das Gebäude eingedrungen. „Das ist ein Totalschaden“, urteilte der Anwalt des Hausbesitzers, Lothar Breitenbach. Die Summe von 242.000 Euro wollte der Hausbesitzer nun von der Verbandsgemeinde. „Ich muss das Haus abreißen. Da lässt sich nichts mehr sanieren“, so seine Einschätzung. Von der Verbandsgemeinde wurden allerdings nur 36.000 Euro angeboten. Das war dem Hausbesitzer für den Schaden an seinem Elternhaus zu wenig. Er ging vor Gericht. Ein Gutachter der Verbandsgemeinde hatte einen Schaden von 78.000 Euro berechnet, wobei die Verbandsgemeinde darauf verwies, dass nicht der alte Zustand mit einem Neuwert vergütet werden könne. Bei der gestrigen Verhandlung stellte Richter Sebastian Brüßel gleich zu Beginn klar, dass ein Vergleich im Interesse beider Parteien sei. Bei einem Urteil sei nicht damit zu rechnen, dass eine Partei zu 100 Prozent siegen werde. Zudem sei von einer langen Verfahrensdauer und schwierigen Beweisaufnahme auszugehen. „Die Beweislast liegt beim Kläger“, warnte der Richter den Hausbesitzer vor den damit verbundenen Prozessrisiken. Dessen Anwalt Breitenbach offerierte denn auch gleich zu Beginn, dass sich sein Mandant mit 80.000 Euro zufrieden gäbe, was einem Drittel der geforderten Summe entsprechen würde. Für Richter Brüßel erschienen 50.000 Euro als Summe für einen Vergleich möglich. Er rechnete den Beteiligten vor, dass unter Einrechnung der Prozessrisiken, der Verfahrensdauer und weiteren Prozesskosten dieser Betrag am ehesten in Frage käme. Die Parteien einigten sich daraufhin auf die Zahlung von 50.000 Euro an den Hausbesitzer. Die von der Versicherung gezahlten 3663 Euro darf die Verbandsgemeinde behalten. Die Prozesskosten werden zu einem Drittel der Verbandsgemeinde und zu zwei Dritteln dem Kläger berechnet. Wie viel letztlich an der Verbandsgemeinde hängen bleibt, konnte Werner Scheerer, der die VG vor Gericht vertrat, gestern nicht beziffern. Anwalt Thomas Besenbruch meinte jedoch, dass der Kläger mit den 36.000 Euro ohne Prozesskosten besser gefahren wäre. Der Verbandsgemeinderat muss dem Vergleich in seiner Sitzung am 30. Januar noch zustimmen.

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