Rheinpfalz Untreue in Verwaltung?

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In der Verwaltung einer Verbandsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern sind über 100.000 Euro verschwunden. Die Summe stammt laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aus Bareinzahlungen, die ein Mitarbeiter veruntreut haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat im April gegen den Mann Anklage beim Schöffengericht erhoben.

Über einen Zeitraum von annähernd vier Jahren, von 2012 bis 2015, soll der Beamte aus der Finanzabteilung Geld, das er für die Gemeinde eingenommen hatte, in die eigene Tasche gesteckt haben. Laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Udo Gehring handelt es sich dabei um „knapp 700 Einzelfälle“; dem Mitarbeiter wird vorgeworfen, „jeweils Einnahmen der Verbandsgemeinde aus Gebühren, Steuern und sonstigem, die ihm in bar übergeben wurden, nicht in die Gemeindekasse eingezahlt und entsprechend verbucht zu haben, wie das seine Pflicht gewesen wäre, sondern für sich verwendet zu haben“. Auf diese Weise ist laut Gehring ein Gesamtfehlbetrag von über 100.000 Euro entstanden, habe die von der Verwaltung durchgeführte Kassenprüfung ergeben. Es war im Juli vergangenen Jahres, als in der Verwaltung die Unregelmäßigkeiten in der Finanzabteilung auffielen. Die Spitze der VG-Verwaltung hat laut eigener Auskunft „unverzüglich nach Kenntnisnahme persönlich den Landrat und damit die Kreisverwaltung informiert und auch die erforderlichen Schritte zur Aufklärung in die Wege geleitet“. Auch jener hat laut seiner Aussage sofort gehandelt: „Nachdem wir die Information erhalten haben, waren wir am Tag danach bereits vor Ort“, berichtet Landrat Paul Junker (CDU) auf Nachfrage. „Unsere Leute vom Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt waren insgesamt rund acht Tage dort, nicht alle am Stück“, schildert er die Abläufe. „Sie haben eine Kassenprüfung durchgeführt und Fehlbuchungen festgestellt – sie haben einen geschulten Blick dafür,“ stellt er heraus. Die konkrete Summe habe die Kreisverwaltung jedoch nicht festgestellt, das habe die Verbandsgemeindeverwaltung als „Herrin des Verfahrens“ getan,. Wie der Beamte offenbar über einen so langen Zeitraum unbemerkt Gelder in der eigenen Tasche verschwinden lassen konnte, hat nun das Gericht zu ermitteln. „Wir haben intern klare Anweisungen, wie Kassengeschäfte zu führen sind“, sagt die VG-Führung. „Leider hat sich der Mitarbeiter wohl hieran nicht gehalten.“ So lautet auch die Erklärung des Landrats: „Generell gilt das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, dass bei Kassengeschäften immer zwei Personen draufschauen; einer ordnet an, der andere guckt drüber.“ Wie trotzdem ein Mitarbeiter eine solche Summe abzweigen konnte, „wird jetzt zu ermitteln sein“. Wenig zur Aufklärung beigetragen hat, zumindest bisher, der Beschuldigte selbst: „Er hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht“, sagt Gehring. Wie es weitergeht, liegt nun in der Hand des Schöffengerichts Kaiserslautern. „Es hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden“, informiert der Staatsanwalt. Ein Hauptverhandlungstermin steht deshalb noch nicht fest. Gegen den Beamten hat die Verbandsgemeindeführung jedoch nicht nur Strafanzeige erstattet, sondern auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. „Der Mitarbeiter ist vom Dienst suspendiert“, informiert die VG-Spitze. (gzi)

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