Rheinpfalz Umlagen fressen Einnahmen auf

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Ohne Loch im Haushalt geht es nicht. Dieses Resultat kristallisierte sich aus der am Montagabend auf den Weg gebrachten Haushaltssatzung 2018 heraus. Immerhin: Bei der Pro-Kopf-Verschuldung bewegt sich Hinzweiler im Durchschnitt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag von rund 60.000 Euro ist im Ergebnishaushalt am Ende des Jahres 2018 zu erwarten. Diese Zahl stellte Wolfgang Keller von der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein dem Gemeinderat am Montagabend vor. Bitter: Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen fressen die Steuereinnahmen – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer – als Haupteinnahmequelle der Kommune auf. Diese stehen mit rund 209.500 Euro auf der Seite der Erträge. Weitere große Einnahmequellen sind unter anderem öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte mit etwa 55.000 Euro sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen mit knapp 115.000 Euro. Auf der Aufwendungsseite der Bilanz schlagen insbesondere die erwähnten Umlagen für Verbandsgemeinde und Kreis mit rund 239.000 Euro zu Buche. Weitere große Brocken: Abschreibungen belasten Hinzweiler mit voraussichtlich 116.000 Euro, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen zurzeit mit etwa 94.000 Euro fest. Bedenken aus dem Gemeinderat, man müsse die Grundsteuer erhöhen, um keine Probleme mit der Kommunalprüfung zu bekommen, konnte Wolfgang Keller zerstreuen. Denn in Sachen Grundsteuer A und B liegt Hinzweiler bereits über dem Durchschnitt. Dagegen hält sich die Gemeinde am Königsberg etwa im Mittelfeld auf, wenn es um die Pro-Kopf-Verschuldung der Investitions- und Liquiditätskredite aller Kommunen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein geht. Diese beträgt knapp 2100 Euro pro Person. Der Gemeinderat verabschiedete den Haushaltsplan für 2018 einstimmig. Weiteres Thema der Ratssitzung war die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung, welche auf den neuesten Stand gebracht werden sollte. Heiß diskutierten die Ratsmitglieder insbesondere über die Möglichkeit, Liegezeiten von Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten nicht mehr um weitere Jahrzehnte zu verlängern. Ferner stand unter anderem im Raum, sich zukünftig nur noch auf verrottbare Urnen anstelle von Zier- und Überurnen zu beschränken; außerdem, den Trauernden die Möglichkeit anzubieten, Grabschmuck auf Rasengräbern länger abzustellen. Dieses Thema wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut zur Diskussion stehen. Ebenso stellte Ortsbürgermeister Gunther Suffel in Aussicht, über die kommunale Waldverpachtung an eine Privatfirma anstelle des Forstamts, wie sie zurzeit in vielen Ortsgemeinderäten heiß debattiert wird, sprechen zu wollen.

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