Rheinpfalz Stritzinger: Nicht gegen Ablehnung vorgehen

«SCHÖNAU.» Martin Stritzinger beabsichtigt nicht, gegen die Ablehnung seines Antrags auf einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht Neustadt vorzugehen. Das teilte er auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Stritzinger hatte mit dem Antrag versucht, den Ausbau der Wengelsbacher Straße zu verhindern und eine Aussetzung des diesbezüglichen Gemeinderatsbeschlusses zu erreichen (wir berichteten).
Gegen die Entscheidung des Gerichtes vorzugehen, „macht wohl wenig Sinn“, erklärte Stritzinger. Irritiert sei er aber schon gewesen, dass er als Antragsteller von der Ablehnung seiner Klage aus der Zeitung erfahren musste. Offensichtlich sei die Verbandsgemeindeverwaltung zwei Tage früher in Kenntnis gesetzt worden als er selber. „Ich unterstelle mal, dass das Absicht war. Welch anderen Schluss sollte ich sonst daraus ziehen?“, so Stritzinger. Enttäuscht sei er darüber, dass man vonseiten der Verwaltung in der Zwischenzeit nicht versucht habe, mit den Ausbaugegnern ins Gespräch zu kommen. „Ich bin ja nicht alleine, es gibt ja noch mehr Leute, die den Ausbau so nicht wollen“, erklärt er. Zu losen Treffen der Ausbaugegner kommen zwischen zwölf und 20 Personen. Es gehe ihm auch nicht um den Betrag, den er zu zahlen habe. Aber er habe bei Leuten am Küchentisch gesessen, die Tränen in den Augen hatten, weil sie nicht wissen, wie sie die hohen Kosten aufbringen sollen. „Ich habe das Gefühl, dass das einfach ignoriert wird.“