Rheinpfalz SPD bleibt bei Nein zur Entlastung

Georg Spieß
Georg Spieß

Die Spesenabrechnungen von Geiselbergs Bürgermeister Georg Spieß beschäftigten am Donnerstag den Gemeinderat. Im Rechnungsprüfungsausschuss, der sich mit dem Jahresabschluss 2014 befasst hatte, war, wie berichtet, aufgefallen, dass Spieß für Fahrten von Geiselberg zur Verbandsgemeindeverwaltung zwölf Kilometer abrechnete, tatsächlich sind es aber nur neun Kilometer. Die Entlastung wurde nicht erteilt.

Die Beigeordnete Marika Vatter (WG Spieß) übernahm die Sitzungsleitung, da Spieß als Betroffener den Ratstisch verlassen musste und kein Rederecht hatte. Sie wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion die Kommunalaufsicht informiert hatte. Der Gemeinde- und Städtebund (GStB) war von Spieß und der Verwaltung gebeten worden, die rechtliche Situation zu klären. Die Kommunalaufsicht Laut Kommunalaufsicht liegen keine Gründe vor, dass die Aufsichtsbehörde einschreiten muss. Sie halte es für rechtswidrig, dass die Entlastung für das Jahr 2014 verweigert wurde. Wie berichtet, hatte auch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Kreises bei zwei überörtlichen Prüfungen in den vergangenen Jahren die gehandhabte Praxis bei der Spesenabrechnung nicht beanstandet. Der Gemeinde- und Städtebund Der GStB weist darauf hin, dass zu viel gezahlte Reisekosten, die durch falsche Angaben eingenommen wurden, nicht dem Vertrauensschutz unterliegen. Der Empfänger kann sich nicht darauf berufen, dass er dieses Geld behalten darf, auch wenn er davon ausging, es rechtmäßig erhalten zu haben. Es greifen die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Ist bekannt, dass unrechtmäßig zu viel Geld bezahlt wurde, verjähren die Ansprüche auf Rückzahlung nach drei Jahren. Ist es nicht bekannt, verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren. 2015 hatte ein früherer Mitarbeiter der Verbandsgemeinde (VG), der für die Spesenabrechnungen zuständig war, die fehlerhaften Kilometerangaben beanstandet. Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Problem rechtlich als bekannt gilt. Laut GStB kann für die Jahre 2008 bis 2018 Geld zurückgefordert werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Der geschäftsführende Beamte Frank Riedinger stellte fest, dass die VG-Verwaltung derzeit Spieß’ Reisekostenabrechnungen dieser zehn Jahre prüft. „Wir prüfen alle Belege“, unterstrich er. Die Untersuchung ist gesplittet; von 2014 bis 2018 und von 2008 bis 2013. Geschuldet der Tatsache, dass die VG zunächst davon ausgegangen war, dass durch die Entlastung für die Jahre bis 2014 vorherige Ansprüche verjährt seien. Dem ist laut GStB nicht so. Die Jahre 2014 bis 2018 sind bereits überprüft. Spieß muss nach RHEINPFALZ-Informationen für diesen Zeitraum 225 Euro zurückzahlen (zunächst war von 286 Euro ausgegangen worden). Riedinger stellte klar, dass es auch Abrechnungen zuungunsten von Spieß gegeben habe und nachweislich Fahrten, die er gar nicht abgerechnet habe. Diese werden ihm aber nicht mehr gut geschrieben. Die Ansprüche gebe es rechtlich nicht, weil nicht geltend gemacht. Er wies erneut darauf hin, dass Spieß auch nach 2015 nicht wissen konnte, dass die zwölf Kilometer falsch seien, weil den Bürgermeistern die Spesen überwiesen wurden, sie ihre korrigierten Abrechnungen aber nicht gesehen haben. „Das war die Schwachstelle in unserem System. Die haben wir korrigiert. Die Bürgermeister erhalten nun eine Kopie ihrer geprüften Reisekostenabrechnung“, sagte Riedinger. Die Jahre 2008 bis 2013 werden noch geprüft. Was die Verwaltung gelernt habe, so Riedinger, sei, dass nach dem Steuerrecht zu verfahren ist. Man dürfe bei einer Strecke von etwas über neun Kilometern nicht, wie angenommen, auf zehn Kilometer aufrunden. Es dürften nur die vollendeten Kilometer erstattet werden. Bei einer Strecke von 9,6 Kilometern also neun Kilometer. Praxis der Spesenabrechnung Auf der Spesenabrechnung haben die Bürgermeister Ort, Ziel der Fahrt, Kilometer und bei Behördenbesuchen den Ansprechpartner zu benennen. Ausnahme: Besuche bei der VG-Verwaltung. Vor Jahren sei in Absprache zwischen dem früheren geschäftsführenden Beamten Albert Wilhelm und den Bürgermeistern festgelegt worden, dass man keine Ansprechpartner benennen müsse. Das habe den Hintergrund, dass ein Bürgermeister in der Regel, wenn er in der Verwaltung tätig ist, mit mehreren Abteilungen Dinge zu klären hat. Das verwaltungstechnisch alles zu erfassen, hätte einen unverhältnismäßig hohen ( Verwaltungsaufwand erfordert, erläuterte Verbandsbürgermeister Lothar Weber und ergänzte: „Diese Praxis ist sinnvoll.“ Die SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion geht weiter davon aus, dass der Spieß bewusst falsche Angaben gemacht habe. Aufzuklären sei, wie es 1991 dazu kam, dass die zwölf Kilometer festgelegt worden seien. Die SPD will von Spieß wissen, ob er freiwillig Rückzahlungen auch für die Jahre vor 2008 tätigt. Und sie will wissen, warum nicht bereits 2015 eingeschritten wurde, nachdem der Sachbearbeiter, der nicht mehr im Haus tätig ist, den Fehler erkannt habe. Die SPD fordert, dass die Verwaltung bei Fahrten der Bürgermeister zum Beispiel zur Kreisverwaltung prüft – etwa durch Anrufe dort –, ob der Bürgermeister dort war. Die Entlastung Es liegen rechtliche Beurteilungen von Kommunalaufsicht und GStB vor, dass die Entlastung zu erteilen ist. Sie könne nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen verweigert werden, verweist der GStB auf die Gemeindeordnung. Die rückzahlbare Summe für die Jahre 2014 bis 2018 sei sicher nicht als erheblich anzusehen, da diesen etwas mehr als 200 Euro 1,2 Millionen Euro finanzielle Aufwendigen der Gemeinde (Jahr 2014) gegenüberstehen, und es sei seit 1991 Praxis gewesen, zwölf Kilometer abzurechnen. Schaden entstehe nicht, da die zuviel gezahlten Reisekosten vom Bürgermeister erstattet werden. Trotzdem stimmten die drei SPD-Vertreter gegen die Entlastung. Die drei stimmberechtigten Vertreter der WG Spieß folgten der Empfehlung der Aufsichtsbehörden zur Entlastung. Da es beim drei zu drei keine Mehrheit gab, ist die Entlastung nicht erteilt.

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