Rheinpfalz Sechs Jahre Haft wegen Totschlags

Nach vier Prozesstagen verurteilte das Schwurgericht Zweibrücken gestern eine 51-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren Lebensgefährten am 29. Januar während eines Streits durch einen Stich in den Hals mit einem 40 Zentimeter langen Messer getötet hat.
Das Gericht ordnete zudem ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Verteidiger Berthold Stegner hingegen sah die Tat als schwere Körperverletzung mit Todesfolge an. Seine Forderung: nicht mehr als drei Jahre Haft. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die Angeklagte die Tat begangen hat, die ihr vorgeworfen wurde, so die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas. Die Angeklagte und ihr Lebensgefährte gerieten an jenem Januartag in der gemeinsamen Wohnung bei einem Trinkgelage in Streit, als die damals 30-jährige Tochter der Angeklagten hinzukam (wir berichteten mehrfach). Sie stritten über das ungebührliche Verhalten der Tochter in der Wohngemeinschaft. Der Streit habe sich so hochgeschaukelt, dass es der Angeklagten schließlich zu viel geworden sei. „Sie wollte ihre Ruhe“, sagte Thomas. Währenddessen posierte der Lebensgefährte mit nacktem Oberkörper vor der Tochter, reichte ihr ein kleines Messer und forderte sie auf zuzustechen. Er sei „unkaputtbar“. Die Tochter habe das Messer jedoch weggelegt. Daraufhin habe die Mutter ein 40 Zentimeter langes Küchenmesser aus der Schublade genommen und den Lebensgefährten mit einem Stich in den Hals getötet. Nach 16 Tagen in Haft war die Mutter geständig. Die Richterin ging auf die Persönlichkeit der Angeklagten ein. „Sie ist eine Alkoholikerin“, sagte Thomas. Die 51-Jährige sei wenig kompromissbereit, instabil und temperamentvoll. Die Angeklagte lasse sich von Gefühlen leiten. Es sei äußerst problematisch, wenn sie mit der Tochter zusammenstößt, sagte Thomas. Zur Tatzeit hatte die 51-Jährige zudem mehr als 2,3 Promille Alkohol im Blut. Sie leide an einer Persönlichkeitsstörung, zitierte Thomas den psychiatrischen Gutachter. Die Kammer geht daher von verminderter Schuldfähigkeit aus. „Wenn kein Alkohol im Spiel gewesen wäre, wäre es nicht zu der Tat gekommen. Die ganze Situation war absolut absurd“, sagte Thomas. „Sie wollte ihre Ruhe haben und den Streit beenden, darum griff sie zum Messer in der Schublade.“ Dass sie am Tag nach der Tat engen Verwandten anvertraut habe, dass sie ihren Lebensgefährten erstochen hatte, zeige, dass sich die Frau von ihrer Schuld befreien wollte. Zu diesem Zeitpunkt seien die Ermittler noch von einem Selbstmord des Lebensgefährten ausgegangen, den Mutter und Tochter vorgetäuscht hatten. Gegen das Urteil ist Revision zulässig.