Rheinpfalz Schumm tritt zurück
Roland Schumm (CDU), bisher erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, gibt mit sofortiger Wirkung sein Beigeordnetenamt ab. Damit reagiert Schumm auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl am Sonntag, bei der er den Einzug in die Stichwahl verpasst hat.
Das Wählervotum habe ihm klargemacht, dass der Rückhalt in der Bevölkerung für ihn nicht ausreichend sei, um weiter mit der notwendigen Kraft erfolgreich zu arbeiten, so Schumm. Der 66-Jährige hatte sich um das Amt des Bürgermeisters in Waldfischbach-Burgalben beworben. Er war im ersten Wahlgang den Mitbewerbern Anna Silvia Henne (SPD), der Amtsinhaberin, und Michael Oestreicher (BWB) unterlegen. Seinen Entschluss, sein Amt abzugeben, hatte Schumm der Bürgermeisterin am Dienstagmorgen per Mail mitgeteilt. „Nach fast drei intensiven Jahren erkläre ich hiermit meinen sofortigen Rücktritt vom Ehrenamt des ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben und von allen damit verbundenen Aufgaben“, hatte Schumm erklärt. Das betrifft nicht nur seine Arbeitsbereiche Kultur/Tourismus und Spielplätze, sondern auch seine Mitarbeit in den Arbeitskreisen Bruchwiesenfest und 50 Jahre Doppelgemeinde. „Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen in der Verwaltung, die mir in den zurückliegenden Jahren stets und immer sehr zuvorkommend bei der Lösung aller Probleme geholfen haben“, unterstreicht Schumm. Er könne auf drei erfolgreiche Jahre zurückblicken. In dem Bereich, den er verantwortet habe, seien Erfolge zu verzeichnen gewesen. Zum Beispiel das über die Grenzen der VG und des Landkreises hinaus viel beachtete und hoch gelobte Kulturprogramm der Gemeinde. „Auch die gemeinsame Neustrukturierung des Bruchwiesenfestes ist ein voller Erfolg“, sagte Schumm und verwies darauf, dass es unter seiner Ägide gelungen sei, die beliebte Straßenfasnacht zu erhalten. Sein persönlicher Höhepunkt sei das 1. Open-Air der Moosalbtaler Blasmusik im Park vor dem Bürgerhaus gewesen, so Schumm. Mit Spaß habe er sich um seine Aufgaben gekümmert, aber er müsse das Wählervotum zur Kenntnis nehmen.