Rheinpfalz Sanierung kann weitergehen

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Im Doppelhaushalt der Gemeinde Kröppen 2016/2017 ist für dieses Jahr ein Betrag von 54.315 Euro für weitere Sanierungsmaßnahmen am Kindergarten eingestellt. Die bereitgestellten Mittel waren bislang von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung nicht freigegeben. Dies geschah nun, wie die Nachfrage beim ersten Ortsbeigeordneten Gerhard Büchler gestern ergab. Deshalb konnte laut Büchler der Rat am Donnerstag nichtöffentlich die weiteren Ingenieurleistungen vergeben.

Vergeben wurden die Leistungen an den Architekten Erich Lutwitzi in Waldfischbach-Burgalben. Er wird nun vier Maßnahmen ausschreiben, so dass nach der Submission und Auftragsvergabe durch den Rat zeitnah die weiteren Sanierungsarbeiten am Kindergarten im Gemeindehaus in der Hauptstraße 34 erfolgen können. Hierbei geht es um die Sanierung der Holzfenster. Auf der Westseite, der Wetterseite, sollen elf Fenster ausgetauscht werden. Da durch die Fensterarbeiten der größte Teil des Gebäudes eingerüstet wird, wird gleichzeitig der Außenanstrich des Gebäudes erneuert. Dieser ist insbesondere an der Westseite erheblich erneuerungsbedürftig. Schließlich wird die Zaunanlage am Außengelände des Spielplatzes des Kindergartens erneuert. Unfallkasse und Statiker hatten festgestellt, dass die Stabilität der Pfosten und des Maschendrahtzauns als Absturzsicherung nicht gegeben ist. Da eine statische Nachrüstung keinen Sinn mache, hatte früher bereits der Rat die Installierung eines neuen Zaunes, welcher den Sicherheitsanforderungen entspricht, durch eine zertifizierte Fachfirma beschlossen. Öffentlich hatte sich der Gemeinderat mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ab 2017 beschäftigt. Als Mann vom Fach konnte Büchler aufgrund seiner vor kurzem beendeten Tätigkeit als Finanzbeamter dem Gemeinderat das Thema kurz und knackig anstelle des vorliegenden Papierwustes erläutern. Betroffen ist laut Büchler Kröppen nur mit dem Gemeindewald. Insoweit habe man vor Jahren schon die notwendigen Besteuerungsentscheidungen getroffen. Einstimmig machte der Rat vom Wahlrecht Gebrauch. Damit bleibt es vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 bei der bisherigen Rechtsanwendung. Mit dem Landesbetrieb Mobilität in Kaiserslautern unter seinem Leiter Richard Lutz sei das Jahresgespräch geführt worden, informierte Büchler den Rat. Für Landesstraßen sei dabei allerdings nichts herausgekommen. Anders bei der Kreisstraße 4, welche von Kröppens Kalkofen hinab in die Talgemeinde Trulben führt und seit Jahr und Tag ähnlich der Eselssteige in einem sehr schlechten Zustand sei. Als Kreisstraße sei diese nunmehr als „vorrangig“ eingestuft. Nachdem 2016 schon dem Ende zugeht und 2017 wohl die Finanzierung erfolgt, meinte Büchler: „Ich glaube, dass wir uns 2018 unsere Gedanken zur K 4 machen können.“ Noch vordringlicher sei die Sanierung von einigen wenigen Hundert Metern auf der Landesstraße ab der Einmündung Nassheckenstraße in Vinningen bis zum Luthersbrunn. Bei der Sanierung der Landesstraße ab der Kreuzung Bottenbacher-, Pirmasenser-, Zweibrücker Straße in Vinningen bis zur Nassheckenstraße war die Ortsgemeinde Vinningen mit ihrer Ausbaumaßnahme „Nassheckenstraße“ noch nicht so weit. Jetzt aber, nach deren erfolgtem Ausbau, könnte, so die Erklärung von Lutz im Gespräch, relativ schnell zwischendurch eine neue Deckschicht machbar sein. |dan

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