Rheinpfalz Protestaktion: Geldstrafe für Atomwaffengegner

Cochem/Wetzlar. Weil er den Militärzaun des Fliegerhorstes Büchel in der Eifel aufgeschnitten hat, ist ein Friedensaktivist vom Amtsgericht Cochem gestern zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Martin Otto aus Wetzlar erhielt wegen Sachbeschädigung eine Strafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 375 Euro, wie das Gericht mitteilte. Das Gericht veranlasste, dass das Tatwerkzeug, ein Bolzenschneider, eingezogen wird. Der Friedensaktivist kündigte an, die Geldstrafe nicht zu zahlen, sondern notfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Zugleich legte er nach Angaben des Gerichts Berufung ein. Otto hatte nach Auskunft der „Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen“ (GAAA) am 9. August 2016, dem Jahrestag der Zerstörung der japanischen Stadt Nagasaki durch eine US-Atombombe 1945, den Zaun in Büchel aufgeschnitten. Dann stellte er sich der Polizei. Mit der Aktion habe er gegen die „völkerrechtswidrige Bereithaltung von US-Atombomben“ in Deutschland protestiert, erklärte die Initiative. Nach Expertenschätzung lagern in Büchel bei Cochem an der Mosel noch zehn bis 20 Atomsprengköpfe aus den Zeiten des Kalten Krieges. Die Bundeswehr hält für deren Einsatz im Ernstfall „Tornado“-Kampfflieger bereit. |lrs/Foto: dpa

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