Rheinpfalz
Pirmasens: Nach Autorennen mit der Polizei Führerschein weg
„Nur durch das Verhalten der Polizei“ sei es zu der „unmöglichen Situation“ gekommen. Ohne Sonderzeichen seien die Beamten seinem Mandanten nachgefahren, sie seien dicht aufgefahren und hätten dabei die Lichthupe betätigt, sodass sein Mandant Angst bekommen musste und immer schneller fuhr, klagte Verteidiger Jürgen Faul am Montag in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Pirmasens und beantragte Freispruch.
Ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ hatte Staatsanwalt Christian Heinekamp einem 18-jährigen Auszubildenden aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben vorgeworfen. Bei einer Streifenfahrt am 29. April 2019 gegen 1 Uhr nachts war Polizeibeamten an der Kreuzung am Gefängnis in Zweibrücken ein Kleinwagen aufgefallen, der beim Abbiegen die Gegenfahrbahn mitbenutzt und dann stark beschleunigt habe.
Lichthupe führt zur Tempoverschärfung
Als sie ihm mit der Lichthupe Zeichen gegeben hätten, habe der Opel nochmals beschleunigt, sagte eine Polizistin aus. Ihr Kollege gab an, er habe „das Pedal durchgetreten“, um folgen zu können. „Es war mir unangenehm, so schnell zu fahren“, sagte er. Bei einem Einsatz wäre er innerorts auch mit Blaulicht und Martinshorn nicht so schnell gefahren. Auf der Landstraße Richtung Contwig habe der Opel sogar eine rote Ampel überfahren.
Schließlich habe der Fahrer doch reagiert und sei langsamer geworden, so dass die Beamten ihn anhalten konnten. Alkohol- und Drogentest waren negativ, auch bei der Durchsuchung des Wagens fanden sie nichts Verdächtiges. Auf die Frage, warum er so schnell gefahren sei, habe der Fahrer des Opels geantwortet, er „habe gedacht, sie wollten ein bisschen schnell mit ihm fahren“.
Erst an roter Ampel Blaulicht angeschaltet
Auf Nachfrage gestand der Polizeibeamte, dass er sich wegen der hohen Geschwindigkeit nicht getraut habe, den Blick von der Fahrbahn weg auf die Knöpfe neben dem Schaltknüppel zu richten, um das Blaulicht mit der Leuchtschrift „Stopp Polizei“ einzuschalten. Erst vor der roten Ampel sei das geschehen. Eine Video-Aufzeichnung erfolgte jedoch nicht.
Der Angeklagte hatte zunächst geschwiegen, machte dann aber doch Angaben: Ab der Kreuzung beim Gefängnis sei ihm ein Auto dicht hinterhergefahren, habe auch die Lichthupe betätigt. Er habe Angst gehabt, dass ihm der Wagen hinten darauf fährt, und habe sich „gedrängt gefühlt, schneller zu fahren“. „Durch die Lichthupe hat er mich vor sich hergetrieben“, sagte der 18-Jährige. Erst nach der roten Ampel habe er durch das dann eingeschaltete Blaulicht realisiert, dass die Polizei hinter ihm fährt und habe angehalten. Seine 17-jährige Beifahrerin bestätigte seine Angaben.
Richter: „Nicht ideal gelaufen“
Jugendrichter Thomas Hölper räumte ein, dass die Sache „nicht ideal gelaufen“ ist. Aber der 18-Jährige sei „kein Unschuldslamm“. Er sei vielmehr innerorts in einer eng bebauten Gegend mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren und habe einen Rotlichtverstoß begangen. Angefangen habe es damit, dass der Angeklagte auf der Gegenspur und zu schnell gefahren sei. „Es war nicht die richtige Reaktion, noch schneller zu fahren“, belehrte Hölper.
Der Jugendrichter hielt den 18-Jährigen eines „verbotenen Autorennens“ für schuldig und verwarnte ihn. Der junge Mann muss an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen, seine Fahrerlaubnis wurde ihm für neun Monate entzogen. Auf eine vom Staatsanwalt beantragte Geldauflage von 600 Euro verzichtete das Gericht aber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.