Rheinpfalz
Pirmasens: Ärger wegen Vaters Waffen
Manches Erbstück kann einem ganz schön Ärger einhandeln. Das zeigte sich vergangene Woche, als ein 49-Jähriger vor dem Pirmasenser Amtsgericht stand, der die alten Waffen seines Vaters nie abgegeben hatte.
Eine Langwaffe, die auf einer Waffenbesitzkarte registriert war, drei nicht registrierte, teils geladene Waffen sowie viel Munition fand die Polizei bei der Durchsuchung einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Hauenstein im März 2018. „Stimmt alles“, sagte der 49-Jährige zur Anklage. Aber „ich habe mit Waffen nichts am Hut“, versicherte er dem Gericht.
Vor 22 Jahren sei sein Vater gestorben. Vor zehn Jahren habe ihn die Kreisverwaltung aufgefordert, für die geerbte Winchester einen genormten Waffenschrank nachzuweisen. Er habe einen entsprechenden Schrank gekauft und ein Foto davon an die Kreisverwaltung geschickt, so der Angeklagte. Alle Waffen habe er dann in diesem Schrank verwahrt.
Waffen uralt, Munition verschimmelt
Bis dahin hätten die Waffen in einem Holzschrank bei seiner 82-jährigen Mutter gelegen. Er habe sie als Andenken an den Vater aufgehoben. Dieser habe aber auch nie damit geschossen. Er habe sich nicht getraut, den geladenen Revolver zu entladen, sagte der Angeklagte. Bei der Hausdurchsuchung habe sich gezeigt, dass die Patrone so verrostet war, dass es schwierig war, sie aus der Trommel zu bekommen. „Ich habe mir keine Gedanken gemacht“, gestand der Mann. Er wisse gar nicht, ob die anderen alten Waffen überhaupt schussfähig waren. Und die Munition sei bereits verschimmelt gewesen.
3000 Euro an Verein für Rechtshilfe
Die Richterin belehrte den 49-Jährigen, dass er die Waffen hätte abgeben müssen. Auf Nachfrage des Vertreters der Staatsanwaltschaft erzählte der Angeklagte: Sein Vater habe eine Waffenbesitzkarte gehabt. Im Schreiben der Kreisverwaltung vor zehn Jahren sei dann der 49-Jährige selbst als Besitzer genannt worden, obwohl er und seine Mutter Erben zu gleichen Teilen waren.
Auf Anregung von Verteidigerin Eva Lütz-Binder und mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren gegen den Mann vorläufig ein. Endgültig gilt es als abgehakt, wenn er 3000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege gezahlt hat. Andernfalls gibt es eine neue Verhandlung.