Rheinpfalz Ortsdurchfahrt und Moosalbweg ausbauen

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat schlägt zwei Projekte vor, mit denen Waldfischbach-Burgalben vom Stadt-Umland-Konzept des Landes Rheinland-Pfalz profitieren soll: den Ausbau der Ortsdurchfahrt und des Moosalbwanderwegs.
Das Programm, für das die Gemeinde die beiden Projekte laut Fraktionssprecher Herbert Beihl schnellstmöglich anmelden sollte, wurde aufgelegt, um die Schließung des Flugplatzes Zweibrücken zu kompensieren. Die gesamte Ortsdurchfahrt (L 501 und L 499) weise eine Vielzahl von Schäden auf, die einen Ausbau dringend erforderlich machten, so Beihl. Zwar habe der Landesbetrieb Mobilität einige Stellen ausgebessert, jedoch sei vorhersehbar, dass diese Sanierung nicht lange halten werde. Nach wie vor seien Hydranten, Schieber und Schachtabdeckungen in der Höhenlage zu regulieren, ebenso Straßenabläufe. Auch das Rinnenband zeige in Teilbereichen starke Setzungen. Bei einem Ausbau könnte die Ortsdurchfahrt nach Beihls Vorstellungen neu überplant und umgestaltet werden: „Der lange und gestalterisch langweilige Streckenabschnitt im Ortsteil Burgalben könnte zum Beispiel städtebaulich attraktiv und ansprechend so umgestaltet werden, dass sowohl dem fließenden Verkehr mit Temporeduzierung als auch dem ruhenden Verkehr mit Parkbuchten Rechnung getragen wird.“ Beihl führt die Ortsdurchfahrt von Rodalben und die Zweibrücker Straße in Pirmasens als Beispiele an. Das zweite Projekt ist der Ausbau des Rad- und Fußwegs zwischen der L 499 (Brücke der Moosalb) und dem Bahnhofsvorplatz. Es handelt sich um den Lückenschluss des Moosalbwanderwegs, einem Teil des vom Land bereits geförderten überregionalen Radwegs von Pirmasens-Nord nach Steinalben und Schopp. „Ausgebaut stellt dieses Teilstück eine wichtige und sehr attraktive Verbindung zwischen den Ortsmittelpunkten von Burgalben und Waldfischbach dar und tangiert dabei die Bruchwiesen mit ihren vielfältigen Freizeiteinrichtungen“, beschreibt der Fraktionsvorsitzende. Im Städtebaulichen Rahmenplan 1981 bis 1985 war dieses Teilstück bereits aufgenommen worden, konnte jedoch seinerzeit wegen der nicht geklärten Grundstücksfrage beim ehemaligen Sägewerk Jentzer nicht realisiert werden. „Nachdem die Grundstücksfrage geregelt ist, sollte die Maßnahme beantragt und nach Zuschussbewilligung realisiert werden“, so Beihl. |ow