Rheinpfalz Nicht alle Tiere verkauft

Gegen einen Tierhalter aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz ein Halteverbot für Tiere aller Art erlassen (die RHEINPFALZ berichtete). Unhaltbare Zustände vor allem bei der Rinderhaltung hatten die Behörde zu diesem Schritt veranlasst. Die Frist, bis zu der der Landwirt seine Rinderhaltung auflösen musste, ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Der Landwirt sei dabei, die Rinder zu veräußern. Das erklärte Kreissprecherin Ulla Eder gestern auf Anfrage. Der Landwirt zeige sich kooperativ. Verhandlungen mit einem Viehhändler über den Verkauf der Rinder liefen. Die Angaben des Landwirts in Bezug auf die beabsichtigte Veräußerung der Rinder und die Verhandlungen mit dem Viehhändler habe die Kreisverwaltung überprüft, sie seien korrekt. Deshalb gewähre die Behörde die zusätzlichen Tage, die benötigt werden, um den Verkauf der Rinder abzuschließen. Die Zustände vor Ort würden von den Veterinären des Kreises regelmäßig überprüft. Die Tiere würden auch regelmäßig gefüttert, erklärte Eder. Mangelhafte Fütterung und unregelmäßige Versorgung der Tiere mit Wasser waren bei den Kontrollen stets negativ aufgefallen. Wenn gefüttert wurde, dann zum Teil mit Futter, das von Bakterien befallen war. 39 Rinder hatte der Landwirt, gegen den bereits ein Pferde- und Schweinehalteverbot besteht, auf der Weide beziehungsweise im Stall gehalten. Dies tat er unter tierschutzrechtlich nicht zumutbaren Umständen, an denen sich trotz Kontrollen und Auflagen seitens der Behörde nichts geändert hatte, weshalb das Verbot verhängt wurde. Dem Landwirt wurde zudem auferlegt sich auch von seinen übrigen Tieren – drei Ziegen, 22 Schafe, drei Hunde und mehrere Hühner – zu trennen. Die dafür eingeräumte Frist reicht bis in den September. Die drei Ziegen seien bereits weg und es seien nur noch zwei Hunde auf dem Hof, erklärte Eder. Ein Widerspruch gegen den Bescheid, in dem das Tierhalteverbot ausgesprochen wurde, sei bis dato beim Kreis nicht eingegangen. |add