Rheinpfalz Nach Schüssen auf die Tante

Im Prozess gegen die beiden Brüder (30 und 33 Jahre alt) aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben wurden gestern vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken die Plädoyers gehalten.
Die beiden Brüder sollen am 1. Oktober 2013 in der Dorfstraße nach einem Streit mit einer Pistole ihre Tante mit sechs Schüssen in den Bauch, den Oberschenkel und den Fuß niedergestreckt haben. Der 33-Jährige soll geschossen haben. Sein jüngerer Bruder soll mit einem Stein nach der Tante geworfen haben, als diese bereits am Boden lag. Der Prozess war bereits im November 2015 beim Schöffengericht in Zweibrücken und wurde von dort an das Landgericht verwiesen. Grund: Es habe sich durch die Beweisaufnahme ergeben, dass es sich nicht um eine gefährliche Körperverletzung handelte, sondern versuchter Totschlag anzunehmen sei. Nach intensiver Beweisaufnahme blieb Staatsanwalt Felix Huth nun bei diesem Vorwurf. Er forderte für den älteren Bruder viereinhalb Jahre Haft und für den Jüngeren dreieinhalb Jahre Haft. Die Aussage des 33-jährigen Angeklagten vor dem Schöffengericht, dass er auf seine Tante weiter geschossen hätte, wenn im Magazin mehr Kugeln gewesen wären, bedeutete für Huth noch nicht, dass es sich um eine versuchte Tötung gehandelt habe. Hier liege ein Grenzfall vor. Huth plädierte auf gefährliche Körperverletzung. Ebenso Rolf Schaumlöffel, der Verteidiger des 33-Jährigen. „Mein Mandant hat im ersten Prozess seine Gefühle losgelassen. Dies ist nicht mit einem Geständnis gleichzusetzen“, sagte Schaumlöffel. Es gäbe viele Tatmöglichkeiten, die sich an diesem Abend abgespielt haben könnten. Schaumlöffel verwies auf die erste Aussage der Geschädigten bei der Polizei. Dort sei die Tante nahe an der Wahrheit gewesen. Schaumlöffel forderte eine Strafe von zwei bis zweieinhalb Jahren. Wenn man bedenke, dass 2002 im gleichen Ort ein Mann getötet worden sei und dafür fünf Jahre Haft herausgekommen seien, stünde der Antrag des Staatsanwalts mit den viereinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung nicht in einem angemessenen Verhältnis. Staatsanwalt Huth hingegen sieht in der Aussage der Tante keine Widersprüche. Die Aussage der Geschädigten sei in keinem Widerspruch zu dem objektiven Beweisen, die Schussverletzungen aus nächster Nähe in den Bauch. Ihr Anruf bei der Polizei, nachdem auf sie geschossen worden war, und das Auffinden der Situation durch die Polizei deckten sich mit ihren Angaben. Es spreche auch dafür, dass der 33-Jährige gleich nach der Tat seiner Schwester offenbart hätte, er sei „der alleinige Schütze“ gewesen. Verteidiger Markus Freyler fordert, seinen Mandanten, den 30-jährigen Bruder, freizusprechen. Er sei nach verlässlichen Zeugenaussagen bei dem Streit der beiden Parteien nicht vor Ort gewesen. Der Nebenklägeranwalt hingegen will, dass die Brüder wegen versuchten Totschlags verurteilt werden. Huth sprach am Ende seines Plädoyers die seit Jahrzehnten in dem Dorf unter den Verwandten ausgetragenen Streitigkeiten an: „Wir werden in diesem Verfahren nicht die Befriedung in der Straße erreichen.“ Es handele sich um eine Spirale, bei der die Nachfolgegenerationen bereits mit eingebunden seien. Heftige Auseinandersetzungen habe es schon gegeben, als die beiden Brüder noch nicht gelebt haben. Das Urteil soll am Mittwoch, 8. Juni, gesprochen werden.