Zweibrücken
Neuer Gewerbebetrieb neben dem Outlet geplant
Auf seinem Grundstück unweit des „Hotel Europa“-Kreisels an der Flughafen-Durchgangsstraße möchte ein Unternehmer einen Gewerbebetrieb ansiedeln. Was ihm jahrelang aus formaljuristischen Gründen nicht erlaubt war, wird ihm jetzt ermöglicht.
Das Areal an der Europa-Allee gegenüber der Eishalle ist knapp 6000 Quadratmeter groß, also kleiner als ein Fußballfeld. Bis jetzt durfte es der Grundbesitzer nicht als Gewerbefläche nutzen, weil das Gelände innerhalb der Zone lag, für die bereits die gesetzlichen Vorschriften für das nahe Fashion Outlet gelten – der Bebauungsplan „Designer Outlet Zweibrücken“. Weil in dieser Zone die maximal erlaubte Quadratmeterzahl an Verkaufsfläche bereits vom Outlet-Center ausgeschöpft wird, durfte der Nachbar auf seinem Grundstück zum Beispiel keine Verkaufseinrichtungen ansiedeln. Abhilfe soll ein Beschluss schaffen, den die Versammlung des Zweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef) am Mittwochabend gefasst hat.
Grundstück in der Nähe des Kreisels
Demnach werden die knapp 6000 Quadratmeter des betroffenen Grundstücks vom Geltungsbereich des Outlet-Bebauungsplans abgetrennt und an das angrenzende Bebauungsplangebiet „Flugplatz Mitte“ angefügt. Dort sind bestimmte Arten von Geschäften erlaubt, was dem Grundbesitzer mehr Handlungsfreiheit gibt.
In der Zef-Versammlung erläuterte Dennis Becker vom Kaiserslauterer Städtebau-Planungsbüro Firu das Prozedere. Demnach befindet sich das betroffene Grundstück auf der rechten Straßenseite der Europa-Allee zwischen dem weiterhin von Tadano betriebenen Kran-Abnahmefeld am Wallerscheid und der Werkstatt „Autocenter am Flugplatz“ vor dem Kreisel. Für Becker dient die juristische Änderung der „Planung der effizienten Nachnutzung und Weiterentwicklung von Konversionsflächen im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden“.
Beschleunigtes Verfahren
Bereits im Januar war das Areal in einem ersten Schritt aus dem Outlet-Bebauungsplan herausgelöst worden. Nun hat der Flughafen-Zweckverband die Überführung in den benachbarten Geltungsbereich „Flugplatz Mitte“ beschlossen. Dort sind Gewerbebetriebe aller Art und öffentliche Betriebe zulässig, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke sowie Verkaufseinrichtungen in Verbindung mit Handwerksbetrieben. Nicht erlaubt sind hingegen Betriebe des Lebensmittelhandwerks sowie des Fabrikverkaufs sowie Einzelhandelsbetriebe. Welche Art von Gewerbe auf dem Grundstück angesiedelt werden soll, wurde in der Zef-Sitzung unter Verweis auf den Datenschutz nicht öffentlich gesagt.
Beschlossen wurde die Änderung im beschleunigten Genehmigungsverfahren, um dem Investor etwa eine zusätzliche Umweltprüfung zu ersparen. „Trotzdem werden auch dort Fachgutachten zu Artenschutz und Biotopen erstellt“, betonte der Städteplaner. Dennis Becker berichtete auch, dass der Landesbetrieb Mobilität dort den Neubau einer direkten Zufahrt von der Straße her nicht erlaube. Der Grundeigentümer habe aber bereits gesagt, das Areal sei über sein eigenes Gelände gut erreichbar.