Rheinpfalz Motorradfahrer auf dem ehemaligen Sembacher Militärflugplatz unterwegs

Stopp hieß es wie auf unserem Achivbild auch für die Biker in Sembach, die sich gleich mehrerer Vergehen schuldig machten. Foto:
Stopp hieß es wie auf unserem Achivbild auch für die Biker in Sembach, die sich gleich mehrerer Vergehen schuldig machten.

Eine Polizeistreife hat am Montagabend zwei Motorradfahrer im Gewerbepark kontrolliert und gegen einen 21-Jährigen mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die beiden waren aufgefallen, weil sie sich am Tower auf dem ehemaligen Militärflugplatz mit nicht zugelassenen Motorrädern aufhielten. Ein dritter Biker suchte beim Erblicken der Streife das Weite. Wie sich herausstellte, waren die Männer mit den Motorrädern unterwegs gewesen, weshalb die Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz einleitete. Zudem waren die beiden nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Der 21-Jährige beichtete schließlich noch, dass er in Sembach ein Autokennzeichen gestohlen und die Schilder an einem anderen Wagen benutzt habe. Hierfür wird er sich wegen des Verdachts des Diebstahls, der Urkundenfälschung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wiederum wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten müssen.

Erfundene Geschichte



Während der Kontrolle meldete sich ein 18-Jähriger bei der Polizei und fragte nach seinem angeblich beschlagnahmten Motorrad. Er wollte wissen, wo er es abholen könne. Der 21-Jährige habe das Zweirad zuletzt für eine Probefahrt benutzt. Er habe es kaufen wollen, ihm dann aber mitgeteilt, dass die Polizei das Motorrad während der Probefahrt bei einer Kontrolle sichergestellt habe. Das Motorrad stand aber beim 21-Jährigen am Tower. Er steht deshalb im Verdacht, das Krad unterschlagen und die Kaufabsicht hierfür vorgetäuscht zu haben. Den 18-Jährigen hatte er wohl belogen. Der rechtmäßige Besitzer konnte sein Motorrad zum Abtransport abholen. Das andere nicht zugelassene Kraftrad, das der Begleiter des 21-Jährigen mitführte, wurde sichergestellt. Letztlich konnte noch der zu Beginn der Kontrolle geflüchtete Motorradfahrer von den Beamten ermittelt werden. Er hatte auch keinen Führerschein und war mit einem nicht umgemeldeten Krad unterwegs gewesen.

Mehr zum Thema
x