Rheinpfalz Mit 0,4 Promille Frau angefahren

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag einen 62-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zu 1500 Euro, verurteilt.
Außerdem hat das Gericht dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Vor Ablauf von weiteren acht Monaten darf ihm die Straßenverkehrsbehörde keinen neuen Führerschein erteilen. Bereits geringe Alkoholmengen im Blut können zu einem verringerten Reaktionsvermögen und zur Mitursache von Verkehrsunfällen mit schlimmen Auswirkungen für alle Beteiligten führen. Dies zeigte der Fall, den das Gericht verhandelte. Drei Dosen Prosecco habe er am Nachmittag des 24. November zu seinem Hochzeitstag getrunken und abends in seinem Nebenjob Essen ausgefahren, gab der arbeitslose Angeklagte an. Gegen 19.13 Uhr erfasste er in Waldfischbach-Burgalben mit seinem Firmenauto eine damals 78-jährige Frau, die die Straße überquerte. Er habe die Frau nicht bemerkt, ließ der Mann am Dienstag über seinen Anwalt wissen. Eine um 20.42 Uhr bei dem Mann entnommene Blutprobe ergab 0,42 Promille. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Die Tochter der Verletzten berichtete, ihre Mutter sei hinter ihr gelaufen. Sie selbst habe nicht erkannt, dass das Fahrzeug so schnell gewesen sei. Sie habe den Anstoß gehört. Ihre Mutter habe zwei Risse im Becken und Brüche im Bein erlitten und sei bis heute in der Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt, so dass sie nicht mehr allein wohnen könne. Ein Sachverständiger für Unfallrekonstruktion kam zu dem Ergebnis, dass Mutter und Tochter aufgrund ihrer hellen Kleidung bei ordnungsgemäßer Aufmerksamkeit erkennbar gewesen seien. Der Unfall sei damit vermeidbar gewesen. Der Aufprall sei im vorderen rechten Bereich erfolgt. Nicht nachgewiesen werden konnte hingegen, dass das Fahrzeug beim Zusammenstoß mehr als 50 Stundenkilometer schnell unterwegs war. Richterin Kathrin Schmitt ging in dem Urteil davon aus, dass das Reaktionsvermögen des Mannes durch Alkohol verringert war. Zu seinen Gunsten spreche, dass er geständig und nicht vorbestraft sei und sich entschuldigt habe. Dem gegenüber stünden aber die schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden bei der 78-Jährigen. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 2100 Euro (140 Tagessätze zu je 15 Euro) gefordert. Der Verteidiger hatte keinen bestimmten Antrag gestellt. Der Angeklagte nahm das Urteil an.