Rheinpfalz Müllentsorgung: Nur ein Haushalt ohne Biotonne

PIRMASENS. Eine Biotonne ist nicht unbedingt Pflicht, auch mit dem neuen Müllkonzept des Kreises nicht. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht klargestellt (wir berichteten gestern). Allerdings trifft dies im Kreis bisher nur auf einen einzigen Haushalt zu, der keine Biotonne braucht und auch nicht bezahlen muss.
Ein Hinterweidenthaler hatte geklagt, weil er wegen seines Komposthaufens im Garten keine Biotonne brauche. Bei ihm falle kein Biomüll an, so der Kläger, der die gefüllte Biotonne aber dennoch zweimal zur Leerung rausgestellt hatte und deshalb mit seiner Klage scheiterte. Laut Gericht muss ein Haushalt nachweisen, dass er tatsächlich sämtlichen Biomüll auf seinem Grundstück verwertet und nichts davon in der Bio- oder der Restmülltonne landet. Die Kreisverwaltung dürfe die Tonnen kontrollieren und auf dem Grundstück nachprüfen, ob auch wirklich ein gefüllter Komposthaufen vorhanden ist. Das sei nur in einem Fall im Kreis so, teilte Kreissprecherin Ulla Eder gestern mit. Kaum ein Haushalte dürfte belegen könnten, dass alle Biomabfälle auf dem eigenen Grundstück verwertet werden. „Das ist fast unmöglich. Da darf nicht das Geringste im Restmüll landen“, so Eder. Alles müsse benannt werden und auch nachprüfbar sein. Was bei Eigenkompostierern ein Problem ist, sind die Fleisch- und Fischabfälle. Die sollen nicht auf den Kompost und dürfen auch nicht in die Restmülltonne. Ein Vegetarier hätte es da leichter ... |kka