Rheinpfalz Letzte Chance für 27-Jährigen

Placeholder-Image

Das Amtsgericht Pirmasens hat am Donnerstag einen 27-jährigen Mann zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem muss er 1000 Euro zur Schadenswiedergutmachung zahlen und die Führerscheinstelle darf ihm zwei Jahre lang keine Fahrerlaubnis erteilen.

„Wir haben den seltenen Fall, dass durch eine Tat ein Großteil der verkehrsrechtlichen Regeln gebrochen wurde und das innerhalb eines kurzen Zeitraums: Urkundenfälschung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, war das Fazit des Staatsanwalts. Der Verteidiger pflichtete ihm bei: Der Angeklagte habe einen „Blumenstrauß von Vorschriften mit einer Tat verwirklicht. So etwas darf nicht passieren, auf keinen Fall.“ Was war passiert? Der Angeklagte war am 14. August 2015 nachmittags mit einem Renault Twingo von Landstuhl nach Waldfischbach-Burgalben gefahren, wo ihn die Polizei kontrollieren wollte. Doch der 27-Jährige flüchtete mit seinem Auto. Dabei kollidierte er mit einer Leitplanke, schnitt mit überhöhter Geschwindigkeit Kurven, so dass ein entgegenkommendes Fahrzeug auf den Grünstreifen ausweichen musste. Er wendete mehrmals und wollte an dem ihn verfolgenden Polizeifahrzeug vorbeifahren, das versuchte, ihm den Weg zu versperren. Dabei entstand erheblicher Sachschaden am Polizeiauto. Das Fahrzeug des Angeklagten war nicht zugelassen, nicht haftpflichtversichert und das Kennzeichen war nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben worden. Außerdem besaß er keine Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis. Der geständige Angeklagte sagte: „Ich habe nicht wirklich nachgedacht, was ich da tue.“ Das Auto habe er „aufbereiten wollen“ und das Kennzeichen „auf einem Mittelaltermarkt im Gebüsch gefunden“. Eine Fahrerlaubnis habe er nie besessen und ab seinem 15. Lebensjahr täglich Marihuana konsumiert. Am Tattag habe er nach einem Streit mit seiner Freundin Bier und Jägermeister getrunken und einen Joint geraucht. Inzwischen sei er aber „sauber“ und habe eine stationäre Langzeittherapie beantragt, damit er in Stresssituationen nicht wieder zu Alkohol und Drogen greife, sagte der 27-Jährige. Ein Rechtsmediziner aus Mainz erklärte als Sachverständiger, die zwei vom Angeklagten genommenen Substanzen wirkten „noch nicht zentral dämpfend“, sondern hätten beim Angeklagten eine „Antriebssteigerung, einen Anstieg des ichbezogenen Denkens, ohne Einbeziehung der Randbedingungen, verursacht“. Eine Enthemmung bejahte er, verneinte aber eine krankhafte Störung. Staatsanwalt und Richterin verdeutlichten, dass nur sein Geständnis und sein freiwilliges Angehen gegen die Drogenvergangenheit ihn vor dem Gefängnis bewahrt hätten. Er sei bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und habe die angeklagte Tat unter laufender Bewährung begangen. Normalerweise bekäme man dann keine zweite Chance. Auch sei es allein gutem Zufall und Glück zu verdanken, dass nur Sachschäden entstanden seien und keine schweren Verletzungen oder gar Todesfälle. Verteidiger und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil rechtskräftig ist. |arck

x