Rheinpfalz Landkreis liebäugelt ebenfalls mit Katwarn

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Nach der Stadt wird sich wohl auch der Landkreis Kaiserslautern an dem Katastrophenwarnsystem Katwarn beteiligen. „Ich neige nun doch dazu“, sagte die Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt auf Nachfrage.

Noch im Sommer war die für den Katastrophenschutz im Kreis zuständige Beigeordnete skeptisch und sprach sich dafür aus, neben Katwarn weitere Warnsysteme zu prüfen. „Dass wir mit Katwarn im Fall der Fälle nur Smartphonebesitzer erreichen, finden wir unbefriedigend, da viele Senioren mit ihren Handys außen vor bleiben“, nannte sie den Grund für ihre Zurückhaltung. „Wir wollen ein Warnsystem, das die vielerorts nicht mehr vorhandenen Sirenen ersetzt.“ Die waren nach dem Ende des Kalten Kriegs oftmals als unnötig befunden und aufgegeben worden. Übrig blieben Warnungen per Lautsprecher. Wer bei Katwarn registriert ist, wird per Smartphone über Katastrophen informiert. Das System überträgt Informationen von Absendern wie Katastrophenschutzbehörden und Wetterdienst ortsgenau an mobile Endgeräte. Nutzer müssen dazu eine kostenlose App installieren. Warnungen können auch per SMS an Handynutzer versandt werden und somit – wie vom Kreis gewünscht – Senioren mit älteren Geräten erreichen. „Allerdings kostet das den Kreis extra“, sagt Heß-Schmidt. Die Kosten für den Kreis belaufen sich bei der Einführung einmalig auf 15.000 Euro, dazu werden jährlich 3000 Euro fällig. „Den Zuschussantrag haben wir bereits gestellt“, sagt die Beigeordnete und verweist auf die 40-prozentige Förderung durch das Land, das die Einführung finanziell unterstützt. Seit vergangener Woche ist die Stadt Kaiserslautern bei Katwarn beteiligt (wir berichteten). Bevor Heß-Schmidt den Kreistag darüber befinden lässt, ob sich der Kreis anschließt, will sie sich aber umhören, in welchen Nachbarkreisen Katwarn zum Einsatz kommt. „Wenn mehrere dabei sind, wäre es schon sinnvoll, wenn auch wir uns dafür entscheiden.“ Geplant ist auch ein Gespräch mit der Lauterer Stadtspitze und der Polizei: „Dabei muss man definieren, welche Alarmierungsfelder aufgenommen werden sollen.“ |oef

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