Eisenberg Kunstrasenplatz wird saniert

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Der Göllheimer Verbandsgemeinderat hat sich für einen Zuschuss für einen neuen Kunstrasenbelag auf dem Göllheimer Sportplatz ausgesprochen. Somit ist dessen Sanierung noch in diesem Jahr möglich. Ebenso hat der Rat einer Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Göllheimer Grundschule grundsätzlich zugestimmt. Bedingung: mindestens zehn Kinder müssen daran teilnehmen. Auch der Beschaffung eines Löschfahrzeugs für den Feuerwehrstützpunkt Göllheim stimmte der Rat unter bestimmten Bedingungen zu.

Der über 15 Jahre alte Kunstrasenbelag auf dem Platz des TuS Göllheim ist stark sanierungsbedürftig und birgt offenbar erhebliche Verletzungsgefahren für die Nutzer der Anlage. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sind insgesamt auf 293.000 Euro. Der Sportstättenbeirat des Kreises hat die Sanierung auf die Prioritätenliste gesetzt, verbunden mit einem Landeszuschuss in Höhe von 80.000 Euro. Da der Kunstrasenplatz auch der Grundschule und der Realschule plus für den Schulbetrieb zur Verfügung steht und ganzjährig genutzt werden kann, wird sich auch die Verbandsgemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten, also 29.300 Euro, beteiligen. Dafür hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung gestimmt. Die Sanierung ist noch 2017 möglich. Das bisherige Betreuungsangebot für sechs- bis achtjährige Kinder an der Ganztagsgrundschule in Göllheim soll auf Wunsch mehrerer Eltern bis 17 Uhr ausgeweitet werden, um die Abholzeiten der Kinder besser mit den Arbeitszeiten der Eltern koordinieren zu können. Dies übrigens auch mit Blick auf ein gleichartiges Angebot an der Zellertaler Grundschule mit nur geringer Kinderzahl. Dort besteht bereits jetzt ein Betreuungsangebot bis 16.15 Uhr. Diesem Wunsch hat der Verbandsgemeinderat entsprochen, allerdings unter einer Bedingung: Es müssen mindestens zehn Kinder an der Betreuung teilnehmen, und die Eltern müssen bereit sein, dafür je Kind einen Elternbeitrag von 25 Euro pro Monat zu zahlen. Die verlängerte Betreuungszeit soll mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2017/18 ab Januar 2018 starten. Weil sich das Fahrzeugprogramm der Feuerwehr in den vergangenen Jahren bewährt habe, möchte die Wehrleitung der Verbandsgemeinde auch für die kommenden zehn Jahre wieder ein Fahrzeugbeschaffungskonzept erstellen. Allerdings erfordert dies erstmals ab diesem Jahr die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Aufsichtsbehörde. Dieser muss im September der Kreisverwaltung vorgelegt werden, da das Beschaffungskonzept auf den Risikoanalysen des Bedarfsplanes basiert. Bei der Bedarfsermittlung hat sich herauskristallisiert, dass aufgrund der unterschiedlichen Bestückung der Feuerwehren von Göllheim, Albisheim und Immesheim und weil bereits mehrere Fahrzeuge ausgetauscht oder von Wehr zu Wehr verschoben wurden (Einzelheiten wurden in der Ratssitzung genannt) letztlich drei Fahrzeuge eingespart werden können. Bedingung wäre es allerdings, den Kauf eines HLF-20-Fahrzeuges für die Feuerwehreinheit Göllheim vorzuziehen. Diesem Vorgehen stimmte der Rat unter der Voraussetzung zu, dass ein Zuschussantrag auf vorzeitige Beschaffung bei der ADD gestellt wird, das Fahrzeug aber erst dann angeschafft wird, wenn der Bedarfsplan, das Feuerwehrbeschaffungskonzept und die vorzeitige Beschaffung des Fahrzeugs genehmigt sind.

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