Rheinpfalz Gutachten soll Licht ins Dunkel bringen
«Mannheim.»Am Amtsgericht Mannheim ist gestern weiter gegen einen Lkw-Fahrer verhandelt worden, der am 9. Juni auf der A6 ungebremst in ein Stauende fuhr. Bei dem Unfall wurden zwei Frauen getötet, ein Mann ist zum Pflegefall geworden und mehrere Menschen wurden verletzt. Im Mittelpunkt des gestrigen Verhandlungstags stand die Frage, ob das Notbremssystem den Unfall hätte verhindern können.
„Das System hat einwandfrei funktioniert“, versicherte ein gestern geladene Zeuge im Brustton der Überzeugung. Der Leiter für Lkw-Sicherheitssysteme bei Mercedes war eigens zur Anhörung nach Mannheim gekommen. Das System habe in einer zweijährigen Testphase, in der 90.000 Lkw rund zwölf Milliarden Kilometer in Europa zurücklegten, einwandfrei funktioniert und 11.000 Notbremsungen ausgelöst, erklärte der Ingenieur. Zudem habe die Auslesung der Daten aus dem Unglücks-Lkw zweifelsfrei ergeben, „dass Fahrer-Assistent und Notbremssystem völlig fehlerfrei und auch aktiv waren.“ In seiner knapp zweistündigen Befragung musste der Mann jedoch einräumen, dass das nur die halbe Wahrheit ist, So kann es beispielsweise sein, dass das System zwar durchaus funktionstüchtig ist, aufgrund unterschiedlichster Einflüsse aber eben nicht so reagiert, wie gedacht. „Das sind die Grenzen des Systems“, hatte dies ein Mercedes-Entwicklungsingenieur an einem der vorherigen Prozesstage formuliert. So habe die im Lkw eingebaute Produktgeneration bekanntermaßen Probleme, „wenn etwa zwei Fahrzeuge direkt nebeneinander stehen“. Ähnliches musste sein Vorgesetzter auch einräumen: „Der Tüv fordert für eine Zulassung eine Zuverlässigkeit von 30 Prozent im Modellversuch. Unser eigener Anspruch sind 80 Prozent.“ Komme es trotzdem zum Unfall, sei das kein Fehler im System, sondern ein unglücklicher Umstand, differenzierte er. Der 33-jährige Lkw-Fahrer hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, dass er zwar, wie vorgesehen, eine optische und akustische Warnung des Systems erhalten habe, diese sei aber zu kurz für eine Reaktion gewesen. „Ich habe sofort gebremst, aber dann bin ich auch schon aufgefahren“ hatte er ausgesagt. Die Richterin wollte die Aussage des Beschuldigten allerdings nicht überbewerten: „Er hat sich erst im Prozess zum Tathergang geäußert. Man kann also nicht von einer durchgängigen Aussage sprechen.“ Trotzdem sei es für einen Schuldspruch entscheidend, ob der Mann zu spät reagiert habe, oder ob das Notbremssystem nicht wie vorgesehen funktioniert habe. „Wir wissen aber nur, dass er ungebremst aufgefahren ist.“ Der gestrige Zeuge konnte zur Auflösung des Konflikts nur bedingt beitragen: „Wenn das System eine Situation nicht richtig erkennt, kommt auch keine Fehlermeldung“, meinte er. Immerhin hat der Sachverständige Harry Herrweth weitere Unterlagen zur Überprüfung erhalten. Sein Gutachten ist für den nächsten Verhandlungstag am 15. Februar vorgesehen. Dafür bat die Richterin bei den Prozessbeteiligten – vor allem dem Nebenkläger, der bei dem Unfall Mutter und Schwester verloren hat – um Verständnis. „Wir wissen, dass jeder Verhandlungstag sie Kraft kostet“, betonte sie. Aber ein fundiertes Urteil könne auch bei der Verarbeitung der Geschehnisse helfen.