Rheinpfalz Gemeinderat: Stellplatzablösung kostet nun mehr

«Waldfischbach-Burgalben.» Mit 15 Ja-Stimmen, bei zwei Gegenstimmen von der FWG, folgte der Gemeinderat dem Antrag der CDU, die Stellplatzablösung für Gewerbetreibende von einmalig 1250 auf 1800 Euro zu erhöhen. Diese Ablöse zahlen Gewerbetreibende, wenn sie die für ihr Geschäft erforderliche Anzahl an Stellplätzen nicht ausweisen können.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Kommune, mit diesem Geld an anderer Stelle Parkplätze bereitzustellen. Durchschnittlich koste der Bau eines Parkplatzes im Ort 3000 Euro. Laut Landesbauordnung dürfen bis zu 60 Prozent dieser Kosten als Stellplatzablöse gefordert werden. Das sind die 1800 Euro. Dies sei noch zu wenig, sagte CDU-Sprecher Herbert Beihl. Die Verwaltung müsse nicht nur die reinen Baukosten zugrunde legen, sondern auch die Unterhaltungskosten sehen. Deshalb plädierte er dafür, die Ablöse entsprechend weiter anzuheben. Bis zu den 1800 Euro gehe die SPD-Fraktion noch mit, verdeutlichte deren Sprecher Andreas Peiser. Mehr nicht. Die Gemeinde habe ohnehin kaum Steuerungsmöglichkeiten, um für Gewerbetreibende attraktive Angebote zu machen. Das sei ein Instrument, das ein bisschen helfen könne, wenn die Kosten im Rahmen gehalten würden. Gewerbetreibende, die sich ansiedeln, seien wichtiger, als ein paar Euro Einnahmen mehr, wenn es realistischerweise um ein, zwei Stellplatzablösen pro Jahr gehe. Beate Grünewald (FWG) sagte, man solle doch froh sein, wenn es Gewerbetreibende gebe, die dazu beitrügen, dass der Ort attraktiv bleibe. Mit einer Erhöhung der Stellplatzablöse werde die Bereitschaft, sich mit Gewerbe im Ort anzusiedeln, nicht gefördert. Bebauungsplan Hirtenfeld II Der Rat folgte der Empfehlung des Bauausschusses, den Bebauungsplan „Hirtenfeld II“ zu lockern. So können aktuell illegal errichtete Bauten stehen bleiben. Beschlossen wurde, dass zur Straßenseite die Höhe der Einfriedungen auf Stützmauern durch die Landesbauordnung geregelt werden soll, dass es keine Höhenbeschränkung auf 80 Zentimeter geben wird. Zugestimmt wurde der Verschiebung des Baufensters auf einem Grundstück, die den Bau eines Gartenhauses ermöglicht. Wie vom Bauausschuss empfohlen wird der Bau eines Vier-Parteien-Wohnhauses in diesem Gebiet nicht genehmigt.