Rheinpfalz Gemeinde zahlt für ihre Kinder

Im Heltersberger Gemeinderat war bei einer Ratssitzung Anfang Juni erklärt worden, dass die Gemeinde Geiselberg bislang noch nie an den Kosten für den Kindergarten, den auch Geiselberger Kinder besuchen, beteiligt worden sei. „Das stimmt so nicht“, erklärte Geiselbergs Bürgermeister Georg Spieß in der Ratssitzung am Dienstag.
Im vergangenen Jahr zahlte die Gemeinde beispielsweise rund 26.000 Euro dafür, dass Kinder aus Geiselberg den Heltersberger Kindergarten besuchen, sagte Spieß. Das war der Anteil an den Personalkosten, umgerechnet auf die Zahl der Geiselberger Kinder. 2014 waren es 22.000 Euro gewesen. Der Personalkostenanteil werde beispielsweise auch für Geiselberger Kinder bezahlt, die in Waldfischbach-Burgalben oder Horbach die Kindertagesstätten besuchen, erläuterte Spieß. An den Sachkosten im Heltersberger Kindergarten, so Spieß, sei die Gemeinde bislang nicht beteiligt gewesen. Im Bürgerhaus, wo es im Kellerbereich, wie mehrfach berichtet, einen Wasserschaden gegeben hatte, sind die Trocknungsarbeiten abgeschlossen, informierte Spieß. Die Kosten liegen bei rund 1200 Euro. In Geiselberg läuft aktuell ein Bodenordnungsverfahren (früher bekannt als Flurbereinigung). Der Rat beschloss, dass Flächen wie Wege in das Eigentum der Gemeinde gehen und die Gemeinde für diese die Unterhaltungspflicht übernehmen wird. Das Gros dieser zukünftig öffentlichen Flächen stünde ohnehin bereits im Eigentum der Gemeinde, teilte Spieß dem Rat mit. Noch nicht abgeschlossen sind die Arbeiten zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Wenn das passiert sei, sagte Spieß auf Anfrage von Jens Klein (WG Spieß), werden es die Pfalzwerke melden. Derzeit könne deshalb im ein oder anderen Fall die Ausleuchtung noch nicht dem entsprechen, wie es sein sollte. Der Rat konnte noch immer nicht die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Seeberg, 2. Änderung“ als Satzung beschließen. Ursächlich sind hier unterschiedliche Auffassungen beim Bauamt der Kreisverwaltung. Mal hieß es, das ginge nicht im vereinfachten Änderungsverfahren, dann wieder, dass das beschleunigte Verfahren ausreichend sei, nun reicht es wieder nicht. Der Rat konnte deshalb nur einen Teil der geplanten Änderung beschließen. Diese sieht vor, dass die Bebauungsgrenze im Gebiet bis auf drei Meter an den Bereich Seeberg heranrückt. Der bisher nicht überbaubare Bereich fällt weg. Das beschloss der Rat bei zwei Enthaltungen. Was im beschleunigten Verfahren nun doch nicht geht, ist der Wegfall des Lärmschutzwalls, der im ursprünglichen Plan einmal vorgesehen war, tatsächlich aber nie gebaut wurde, weil das Gebiet nie so bebaut wurde wie geplant. Nach Auffassung des Kreises, erläuterte Frank Riedinger von der Verbandsgemeindeverwaltung, werde hier auch das Thema Immissionsschutz berührt. Deshalb sei ein aufwendigeres Änderungsverfahren notwendig. Dazu bedarf es unter anderem eines Planers. |add