Rheinpfalz Geheimer Nebenjob: Justizobersekretär aus Dienst entlassen

Trier (lrs/swz). Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Justizobersekretär aus der Pfalz aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil er über Jahre ohne Genehmigung nebenbei als Hausverwalter und Hausmeister gearbeitet hat. Damit habe der 46-Jährige ein schweres Dienstvergehen begangen, teilte eine Sprecherin des Gerichts gestern mit.

Besonders schwer wiege, dass der Mann durch seine Nebentätigkeit zwischen 2009 bis 2014 seine eigentliche Arbeit als Beamter vernachlässigt habe. So sei er auch während seiner Dienstzeit als Hausverwalter tätig gewesen. Zudem habe er seinen Nebenjob auch ausgeübt, wenn er sich bei seinem Dienstherrn krankgemeldet hatte. Der Mann war bei einer Justizbehörde in der Pfalz beschäftigt. Genauere Angaben wollte das Gericht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier ist in erster Instanz landesweit für Disziplinarverfahren zuständig (Aktenzeichen: 3 K 1253/15.TR).

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