Rheinpfalz Geflügelpest vorbeugen

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In Europa ist es zum Ausbruch der Geflügelpest gekommen. Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hochansteckend. Aus diesem Grund ruft das Veterinäramt der Kreisverwaltung alle Geflügelhalter im Kreis Südwestpfalz und den Städten Pirmasens und Zweibrücken zur Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen auf.

Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel können erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel, insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt laut Veterinäramt oft durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie Transportboxen oder Fahrzeuge. Sowohl private als auch gewerbliche Geflügelhalter bittet das Veterinäramt vorbeugend, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Es sollte in den nächsten Wochen darauf geachtet werden, dass weder das Geflügel noch Futter, Streu und Gerätschaften irgendeinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Freilandgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, an denen Wildvögel keinen Zugang haben, und kein Trinkwasser erhalten, an das Wildvögel gelangen können. Nach der Geflügelpest-Verordnung hat jeder Geflügelhalter die Pflicht, gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch eine rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. Die Verordnung schreibt außerdem vor, ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen, das auch den Transporteur und den Empfänger nennt. Bei Beständen über 100 Tiere kommt die Pflicht hinzu, Aufzeichnungen über verendete Tiere je Werktag zu machen, bei mehr als 1000 Tieren ebenso über die Legeleistung je Werktag. Sinnvoll ist es laut Veterinäramt auch, die Ställe nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung zu betreten. Hobbyhaltern wird empfohlen, bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft zu achten. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erinnert die Geflügelhalter in diesem Zusammenhang auch an ihre gesetzliche Pflicht, ihren Bestand unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere bei der Behörde anzuzeigen. Weil die Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, muss bereits jeder Verdacht sofort dem Veterinäramt gemeldet werden. (ugo)

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