Rheinpfalz Für Lärmschutz XXL

Der Wind treibt den Lärm von der B 10 in den Ort, klagen die Godramsteiner.
Der Wind treibt den Lärm von der B 10 in den Ort, klagen die Godramsteiner.

Die CDU-Fraktion im Godramsteiner Ortsbeirat möchte gemeinsam mit den Kollegen im Gremium den Landauer Stadtrat bitten, sich des Themas Lärmschutz an der B 10 noch einmal anzunehmen. CDU-Fraktionsführer Klaus Nohr regte ein gemeinsames Vorgehen an.

Im ersten Schlichtungsprozess zum damals noch geplanten vierspurigen Ausbau, heute besteht Baurecht, sei eine Variante vorgeschlagen worden, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgegangen sei. „Jetzt liegen wir beim Lärmschutz unter diesem Standard“, beklagte Nohr und fragte: „Warum sollen wir uns schlechterstellen?“ Es gehe nicht um ein Wunschkonzert, aber warum solle der bessere Lärmschutz heute nicht mehr möglich sein. Hans Peter Baur, Vorsitzender der SPD-Fraktion stimmte in allen Punkten zu. Ortsvorsteher Michael Schreiner (CDU) machte den Vorschlag, die Fraktionen sollten zur nächsten Sitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen. Laut Cyrus Bakthari (CDU) ist auch die CDU im Stadtrat an dem Thema dran. „Wir wollen einen Lärmschutz XXL kriegen.“ Die Diskussion um den Lärmschutz ist so alt wie die Diskussion um den vierspurigen Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau. Am Rande sei daran erinnert, dass im November 2000 die 1,7 Millionen Euro teure Anschlussstelle Godramstein eröffnet wurde. Am 26. Juni 2001 verabschiedete der Landauer Stadtrat mit großer Mehrheit eine Resolution gegen die Pläne, unter anderem deshalb, weil der Ausbau des Teilabschnitts zwischen Landau-Nord und Godramstein ohne zusätzlichen Lärmschutz inakzeptabel sei. Dass ausgerechnet der damalige Landauer Oberbürgermeister Christof Wolff (CDU) nach seiner Wiederwahl 2001 dagegen votierte, sorgte für Diskussionen. Wolff, zuvor ein Gegner des Ausbaus, empfahl den Politikern in der Südpfalz, statt gegen den Ausbau sollten sie für einen möglichst effektiven Lärmschutz entlang der Strecke kämpfen. Wolff sah mittlerweile den Ausbau gar als „dringend notwendig” an und sagte im RHEINPFALZ-Gespräch, er habe seine Meinung geändert, weil die von der Landesregierung vorgelegten Zahlen zur Verkehrsbelastung ihn überzeugt hätten. Fortan versuchte er die Anrainer zu überzeugen, nur im Zuge des Ausbaus könnten bessere Lärmschutzmaßnahmen gefordert werden und hätten auch gute Chancen auf Realisierung. Landaus FDP hatte sich längst auf die Seite der Ausbaubefürworter geschlagen. Im Dezember 2004 scheiterte das erste Schlichtungsverfahren für den südpfälzischen Ausbauabschnitt. Nach Auffassung von dessen Leiter, Professor Claus Meissner, vor allem an der Unbeweglichkeit der Umweltverbände und der Bürgermeister der Queichtalgemeinden. Es habe beim Lärmschutz und bei verkehrslenkenden Maßnahmen eine große Bereitschaft des Landes gegeben, den Ausbau-Kritikern entgegen zu kommen, sagte Meissner damals der RHEINPFALZ. Eine Riesenchance sei vertan worden. Die Mediation kostete den Steuerzahler 280.000 Euro. Meissner argumentierte, Bürgerinitiativen und Anrainergemeinden hätten mit den angebotenen Zugeständnissen als Gewinner aus dem Verfahren hervorgehen können. Dies sei ja genau der Vorteil eines Mediationsprozesses, dass dabei über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen vereinbart werden könnten. Im Planfeststellungsverfahren werde es solche Zugeständnisse möglicherweise nicht mehr geben. Genau so kam es. Am 14. Juli 2006 beschloss der Landauer Stadtrat bei einer Gegenstimme von Oberbürgermeister Christof Wolff eine Resolution für eine unbefristete Verlängerung des Nachtfahrverbots für Lkw auf der B 10. Dieses war Ende 2005 für ein halbes Jahr eingeführt worden. Wolff votierte dagegen, weil die Resolution nicht zu seinem Vorschlag einer Mautpflicht für die B 10 passte. Nach dem Scheitern der zweiten, rund 352.000 Euro teuren Schlichtung in den Jahren 2012/2013 forderte der Stadtrat Landau am 16. April 2013 bei 13 Nein-Stimmen in einer Resolution die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses; außerdem die Umleitung des europäischen Transitgüterverkehrs und ein Lkw-Transitverbot, Tempo 70 aus Lärmschutzgründen auf städtischem Gebiet und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung zwischen Landau-Nord und Godramstein. Der Lärmschutz müsse über gesetzliche Vorgaben hinausgehen.

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