Rheinpfalz Eternitplatten einfach abgekippt

Die illegale Müllentsorgung von Eternitplatten und dringende Auftragsvergaben waren Themen der jüngsten Gemeinderatssitzung in Reichweiler.
Ortsbürgermeister Karsten Becker informierte, dass mit einem großen Hänger Eternitplatten auf dem Feldweg an der Spitzkurve Richtung Eckerweiler abgelagert worden seien – besonders bedenklich, da es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt. Die Platten wurden zwischenzeitlich durch die Kreisverwaltung entsorgt. Becker hat um Hinweise auf die Verursacher gebeten. Dies sei kein Kavaliersdelikt, einem solchen Vergehen müsse unbedingt nachgegangen werden. Anzeige wurde erstattet. Dringend erneuert werden müssten die Dachfenster der oberen Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus, so Becker. Sie müssten noch vor Wintereinbruch ersetzt werden, da sonst Schäden an der Bausubstanz zu erwarten seien. Die Firma Durst aus Langenbach wurde beauftragt. Vier Fenster sollen erneuert, der Rest ausgebessert werden. In Auftrag gegeben wurde auch die Verrohrung des Würrerbachs. Hier gibt es einen Gefahrenpunkt am Feldweg unterhalb des Friedhofes. Den Auftrag erhielt die Firma Frank Börzler aus Bedesbach zum Angebotspreis von 24.208 Euro. Der obere Weg unterhalb des Friedhofes soll für Traktoren gesperrt werden. Bruno Herrmanny und Axel Theis hatten die Ausschreibung für die örtliche Beschilderung veranlasst. Beschlossen wurde jetzt vom Gemeinderat, dass 29 innerörtliche Wegweiser, 14 Verkehrsschilder und 25 Straßennamenschilder als Komplettleistung, also einschließlich Lieferung und Montieren bei der Firma VSG GmbH in Rüsselsheim zum Preis von 7648 Euro bestellt werden. Nachträglich zugestimmt hat der Gemeinderat einer Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters zur Machbarkeitsstudie Buswendeschleife, die an die Firma Frey zum Angebotspreis von 2120 Euro vergeben wurde. Anschließend informierte Karsten Becker den Rat über die Notwendigkeit der Anschaffung einer Kehrmaschine. Das Gremium beschloss, eine solche Maschine bis zu einer Summe von 1500 Euro zu kaufen. Einmütig zugestimmt wurde einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage in der Hauptstraße. Da es sich hier um ein Grundstück im Außenbereich handelt, wird die Bebauung erst durch den Aufstellungsbeschluss einer Ergänzungssatzung möglich, lautete die Erklärung.