Rheinpfalz Erziehungskraft unter Anklage

Wegen der mutmaßlichen Beschaffung und des Besitzes von kinderpornografischem Material ist vor dem Amtsgericht St. Ingbert Anklage gegen eine Erziehungskraft erhoben worden, die bis Anfang des Jahres in einer Kita in Bruchmühlbach-Miesau beschäftigt war. Dies teilten die Justizbehörden auf RHEINPFALZ-Anfrage mit.
„Die Anklage ist der beschuldigten Person, die nicht vorbestraft und geständig ist, inzwischen zugestellt worden“, gab Marion Walther vom Amtsgericht Auskunft zum Verfahren, das von den saarländischen Justizbehörden übernommen wurde. Ursprünglich zuständig war die Zweibrücker Staatsanwaltschaft. „Wir haben den Fall aber an die saarländischen Behörden abgegeben, da das kinderpornografische Material im Saarland heruntergeladen wurde und der reine Besitz juristisch hinter die aktive Beschaffung zurücktritt“, erläutert die Zweibrücker Oberstaatsanwältin Iris Weingardt, wieso es zu dem Wechsel gekommen ist. Wie berichtet, war am 22. Januar eine Speicherkarte mit kinderpornografischem Inhalt zufällig in einer Kita in Bruchmühlbach-Miesau entdeckt worden. Rasch geriet die jetzt beschuldigte Erziehungskraft unter Verdacht, das Speichermedium an ihrer Arbeitsstätte verloren zu haben. Die Person wurde sofort vom Dienst freigestellt und ihre Wohnung im Saarland durchsucht. Bei der Auswertung der sichergestellten Speichermedien nebst Handy, Rechner und Laptop entdeckten die Beamten des Sonderkommissariats Kriminaltechnik weiteres kinderpornografisches Material. Die Rechner der Kita erwiesen sich hingegen als „sauber“. Die beschuldigte Erziehungskraft sei geständig, kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben, berichtete die Zweibrücker Staatsanwaltschaft im Februar der RHEINPFALZ. Bereits zu Beginn der Ermittlungen hatte die Person eingeräumt, Eigentümer der in der Kita gefundenen SD-Karte zu sein. Anhaltspunkte für einen von der Erziehungskraft begangenen Missbrauch von Kindern – insbesondere Kindern, die die Kita in Bruchmühlbach-Miesau besuchen – konnten im Verlaufe der Ermittlungen nicht gewonnen werden, so die Staatsanwaltschaft im Frühjahr. Die Erziehungskraft habe sich die bei ihr gefundenen, polizeibekannten Abbildungen aus dem Internet beschafft. Laut Amtsgericht ist die beschuldigte Person nach Paragraf 184b, Absatz 3 Strafgesetzbuch wegen „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“ angeklagt. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wann sich die Erziehungskraft vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Die Richterin prüfe derzeit die Eröffnung des Verfahrens.