Rheinpfalz Einzug der Tochter überfordert alle

Placeholder-Image

Am vierten Verhandlungstag im Prozess gegen die 51-Jährige, die am 29. Januar in der gemeinsamen Wohnung in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben ihren Lebensgefährten nach einem Streit mit einem Küchenmesser getötet haben soll, wurden gestern vom Schwurgericht Zweibrücken die Bewährungshelferin und weitere Gutachter befragt.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann wirft der alkoholkranken Frau Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit vor. Die Angeklagte und ihr Lebensgefährte sollen an dem besagten Tag erhebliche Mengen Bier und Sekt getrunken haben. Anlass sei die Verurteilung der Angeklagten am gleichen Morgen beim Amtsgericht Pirmasens gewesen. Wegen einer Trunkenheitsfahrt wurde sie zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Als gegen 18.30 Uhr die Tochter der Angeklagten hinzu kam, sei es zum Streit gekommen, der derart eskalierte, dass sich der Lebensgefährte sein Hemd von der Brust riss, der Frau den nackten Oberkörper entgegengehalten und geprahlt habe, dass man doch zustechen solle, er sei „unkaputtbar“. In diesem Moment habe die Angeklagte ein 40 Zentimeter langes Messer aus der Küchenschublade genommen und ihrem Lebensgefährten damit in den Hals gestochen. Die beiden Frauen hatten vor der Polizei eine abenteuerliche Geschichte aufgetischt. Der Mann habe sich aus Verzweiflung, weil seine Lebensgefährtin fünf Monate hinter Gitter müsse, selbst getötet. Sie wuschen das Tatmesser ab und legten es in die Küchenschublade zurück. Neben der Leiche legten sie ein kleineres Messer auf den Boden. Ein verhängnisvoller Fehler, wie sich bei der Obduktion der Leiche herausstellte. Der 16 Zentimeter lange Stichkanal im Hals des Opfers passte nicht zu der kleineren Klinge des Messers. Der Stich müsse von fremder Hand geführt worden sein, sagte gestern der Gerichtsmediziner. Bei dem Stich wurden die Halsschlagader und die Speiseröhre durchtrennt. Das Messer ragte mit der Spitze bis in die Lunge des Opfers. Gestern sagte die Bewährungshelferin aus. Das Opfer und die mittlerweile 32-jährige Tochter haben ebenfalls unter ihrer Aufsicht gestanden. Seit 2014 begleitet die Helferin die Angeklagte. Sie schilderte die Alkoholsucht ihrer Probandin, die bereits vier stationäre Suchttherapien hinter sich gehabt habe. Nach mehreren Beziehungen mit gewalttätigen Partnern habe sie den Mann gefunden, der für sie alles getan hätte. Sie habe sich wohlgefühlt, weil ihr Lebensgefährte Dinge des täglichen Lebens für sie erledigt hätte. Zwischenzeitlich habe die Frau nach einer Therapie die Kurve gekriegt und als Helferin in der Suchtberatung gearbeitet. 2015 sei es zum Rückfall gekommen. Die Frau habe ihr gesagt, dass sie eine kriminelle Laufbahn hinter sich habe. Ein Diebstahl oder ein Betrug sei immer drin gewesen. Als die damals 30-jährige Tochter nach längerer Gefängnisstrafe in die Wohnung der beiden gezogen sei, habe „die Dynamik ihren Lauf genommen“. Die Angeklagte habe ihr gesagt, dass sie entschlossen sei, sie in ihrer Wohnung aufzunehmen, sagte die Bewährungshelferin. Allen hätte bewusst sein müssen, welchen Stress man habe, „wen man eine junge, gefährliche Frau aufnimmt“, kritisierte die Bewährungshelferin. Die Tochter sei wegen ihrer Gefährlichkeit in das Visier-Programm aufgenommen worden und sollte von Waffen und Messern ferngehalten werden, sagte die Bewährungshelferin. Alle seien mit der Situation überfordert gewesen. Am 8. Januar, 20 Tage vor der Tat, habe sie mit dem Lebensgefährten den letzten Kontakt gehabt, erzählte die Bewährungshelferin. Er würde voll auf ihrer Seite stehen, habe er ihr erklärt, er lasse sich aber nicht alles von der Tochter gefallen. War das vielleicht der Auslöser für den Streit, der für den Lebensgefährten tödlich endete? „Er war ein pflichtbewusster Mann, der einer geregelten Arbeit nachging“, sagte die Bewährungshelferin, auch in dem Bewusstsein, dass er gerne einmal Alkohol zu sich nehme, so die Zeugin. Die Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Prozesses gesagt, dass sie nicht verstehe, dass sie den Menschen, der alles für sie getan habe, getötet habe.

x