Rheinpfalz „De Babba hat geschoss“

Im Prozess gegen zwei Brüder (30 und 33) aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben wegen versuchten Totschlags (wir berichteten zuletzt am Montag) sagten am Dienstag weitere Zeugen am Landgericht Zweibrücken aus. Zwei Schwestern der Angeklagten entlasteten den 33-Jährigen: Nicht er habe geschossen, sondern ihr Vater. Der ist im September 2015 verstorben.
Der 33-Jährige soll laut Anklage mit einer Pistole am Abend des 1. Oktober 2013 seine 51-jährige Tante im Streit mit einer Pistole durch Schüsse in den Bauch, in die Leiste, in den Oberschenkel und in den Fuß schwer verletzt haben. Sein 30-jähriger Bruder sitzt neben ihm auf der Anklagebank. Er soll bei diesem Streit mit einen Stein nach der Tante geworfen haben. Der 33-jährige Angeklagte schweigt seit Beginn des Prozesses. Sein Bruder sagte, dass er mit der Sache nichts zu tun habe. Er sei gar nicht dort gewesen, als die Schüsse fielen. Der im September 2015 verstorbene Vater soll bei der Auseinandersetzung und den Schüssen an diesem Abend ebenso dabei gewesen sein. Um ihn drehte es sich gestern nach der Aussage seiner beiden Töchter, den Schwestern der Angeklagten. Die 17-jährige Tochter sei an diesem Abend im elterlichen Haus gewesen, als sie plötzlich Schüsse von draußen hörte. „Ich habe Angst gehabt. Die Tante und der Bruder der Tante wollten de Babba tothaue“, sagte sie und ergänzte: „Der Bruder der Tante hat von unne ruff geschoss.“ Weiter schilderte sie: „De Babba hat was aus de Hosetasch geholt unn hat a geschoss.“ Ob ihr 33-jähriger Bruder geschossen habe, wollte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas von der Zeugen wissen. „Das wäß ich net“, antwortete sie. Zuerst aber habe der 40-jährige Bruder der Tante geschossen. Dann erst der Papa. Wobei die junge Frau einräumte, dass ihre Aussage auf Mutmaßungen beruhe. Sie habe nicht mit eigenen Augen gesehen, wie der Vater die Schüsse abgab. Ihre 34-jährige Schwester war gestern ebenfalls im Zeugenstand. Auch sie entlastete ihren ein Jahr jüngeren Bruder, obwohl sie zur Tatzeit gar nicht vor Ort gewesen war. Sie sei an diesem Abend von ihrer anderen Schwester angerufen worden. Diese habe gesagt: „Es war eine Schießerei, der Bruder ist verletzt.“ Sie sei sofort von Pirmasens zu den Eltern gefahren, wo ihr mitgeteilt wurde, dass der 33-Jährige abgeführt worden sei. Später habe sie gehört, dass der Papa, der außen am Haus eine Videokamera installiert habe, an diesem Abend im Schlafzimmer auf einem Monitor gesehen habe, dass draußen sein Sohn zusammengeschlagen werde – und zwar von der Tante und deren Bruder, also von zwei Geschwistern des Vaters. Der sehr schwer erkrankte Vater habe ihr im Sommer 2015 in einer so genannten Lebensbeichte gestanden, dass er damals auf seine Schwester geschossen habe. Nicht sein Sohn, der nun auf der Anklagebank sitzt. Für Staatsanwältin Kristine Goldmann ist diese Aussage sehr fragwürdig. „Wieso lässt Ihr Vater seinen Sohn ins Gefängnis wandern?“, wollte sie wissen. „Das weiß ich nicht“, antwortete die Zeugin, die mit ihrer Familie 2015 gebrochen habe. Sie wolle weder von der Tante, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, etwas wissen noch von ihren beiden Brüdern, die auf der Anklagebank sitzen. Die Zeugin sagte, sie habe gewusst, dass ihr Papa eine Schusswaffe gekauft habe. Die Vorsitzende Richterin las auch das Geständnis des 33-jährigen Angeklagten aus der ersten Verhandlung im November 2015 am Amtsgericht vor. Damals hatte er gestanden, dass er geschossen habe. Auszugsweise heißt es da, dass er aus der Pistole sechs Schuss abgegeben habe. Er hätte weiter geschossen, wenn noch mehr Munition in der Pistole gewesen wäre. Er habe die Pistole immer in der Hosentasche getragen. „Die Waffe war geladen und entsichert.“ Der Bruder seiner Tante müsse geschossen haben. Er habe nur 1,50 Meter vor ihr gestanden. „Ich habe nur nicht besser getroffen, wegen dem Schlag ins Gesicht. Ich bin nach dem Schlag in die Knie gegangen. Dann habe ich geschossen.“ Diese Aussage vorm Amtsgericht war der Grund, warum der Prozess ans Landgericht verwiesen wurde. Waren die beiden Brüder zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, lautet die Anklage nun auf versuchten Totschlag. Der Prozess wird am 29. Mai fortgesetzt.