Rheinpfalz Carries Mutter droht Mord-Urteil

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Kaiserslautern

. Äste knacken, Polizisten schnaufen: Am 30. Juni 2016 filmen Beamte, wie sie sich mit einer Frau durch ein Waldstück bei Kaiserslautern kämpfen. Sie suchen die Stelle, an der die 36-Jährige die Leiche ihres zehn Tage zuvor gestorbenen Kindes versteckt hat. Wo genau ihre Carrie liegt, weiß die Mutter selbst nicht mehr genau. Ein Ermittler wühlt schließlich in einem Haufen aus Ästen, Laub und Erde. Bis eine Kinderhand herausschaut. Nun sehen Richter im Landgericht Kaiserslautern das Polizeivideo. Danach erklärt ihnen eine Gutachterin, wie verwest die Leiche schon war. Und dass deshalb offen bleiben wird, warum genau die Fünfjährige eine tödliche Hirnblutung erlitten hatte. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls geht davon aus, dass das Mädchen einfach nur gestürzt war. Carries Mutter sowie eine 25-Jährige und deren 31 Jahre alten Partner haben die Ankläger trotzdem vor Gericht gestellt: wegen „Mordes durch Unterlassen“, weil das Trio dem sterbenden Kind keinen Krankenwagen geholt hat. Schließlich wäre einem Notarzt sofort aufgefallen, dass die Fünfjährige vernachlässigt und misshandelt worden war. Mit sadistischen „Bundeswehr-Spielen“ schikanierte das Kind vor allem der 31-Jährige (wir berichteten). Harald Dreßing vom Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit bescheinigt ihm nun eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“. Das heißt zum Beispiel: Der Angeklagte kann sich nur schwer in andere einfühlen, er wird schnell aggressiv und setzt sich über Regeln hinweg. Doch schuldfähig, sagt der Psychiater, ist der 31-Jährige trotzdem. Die 25-jährige ist Dreßings Gutachten zufolge ebenfalls für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Frau und ihr Partner müssen daher nun endgültig davon ausgehen, dass sie am Mittwoch wegen Mordes verurteilt werden. Und auch Carries Mutter, so stellt sich im Lauf dieses Verhandlungstags heraus, hat sich auf einen derartigen Schuldspruch einzustellen. Dabei war die von den beiden anderen Erwachsenen alarmierte Frau erst dazugekommen, als ihre Tochter schon eine Weile regungslos auf dem Boden gelegen hatte. Verurteilt werden kann die 36-Jährige aber nur, wenn Carrie auch nach ihrer Ankunft noch zu retten gewesen wäre. Aus den verschiedenen Aussagen der Angeklagten lässt sich vermuten: Die Fünfjährige atmete zu diesem Zeitpunkt wohl tatsächlich noch. Aber sie könnte schon bewusstlos gewesen sein. Also will Frauke Forster, die Verteidigerin der Mutter jetzt wissen, ob es damit nicht doch schon zu spät war, um den sterbenden Mädchen noch zu helfen. Doch bei dieser Frage muss die Gerichtsmedizinerin passen. Dafür nutzt der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz eine Pause, um mit Medizinern zu telefonieren. Ergebnis: Selbst als sie schon bewusstlos war, hätte ein Notarzt Carries Leben „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verlängern können – und wenn es nur für eine halbe Stunde gewesen wäre. Der Richter sagt: „Das mag jetzt zynisch klingen, aber das reicht für eine Verurteilung.“

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