Rheinpfalz Biosolarhaus: Im Pfälzerwald droht der Abriss

Vorderweidenthal. Das Ehepaar, das ein kleines Wochenendhaus auf dem Lindelbrunn besitzt, hatte wohl nur die besten Absichten: Die aktiven Naturschützer haben das bescheidene Häuschen, das aus der Nachkriegszeit stammt, energetisch saniert. Zu einem Biosolarhaus mit gläserner Hülle ist es geworden. Jetzt droht der Abriss.
Im Kreisrechtsausschuss wurde der Fall aufgerollt. In den 90er-Jahren haben die beiden das 1947 errichtete Gebäude erworben, das mitten im Herz des Naturparks Pfälzerwald steht. Bei einer Ortsbesichtigung 2010 stellte die Bauabteilung des Kreises fest, dass es „in seinem Bestand wesentlich verändert“ worden sei, wodurch der bisherige Bestandsschutz verwirkt sei. Tatsächlich waren – ohne Genehmigung – ein zwölf Quadratmeter großer Wintergarten und ein Vordach angebaut worden. Das seien notwendige Maßnahmen, damit das Biosolarsystem funktioniere, erklärt der Hausbesitzer. Eine nachträglich beantragte Genehmigung für den Umbau wurde abgelehnt, zunächst ein Rückbau angeordnet. Allerdings wurde im Lauf des Verfahrens amtlich festgestellt, dass auch keine Genehmigung für den ursprünglichen Bau des Häuschens vorliege. Fazit der Bauabteilung: Das Haus soll vollständig beseitigt werden. Ein Schock für die Besitzer, die auf Bestandsschutz pochen und die Notwendigkeit der vollzogenen Sanierung betonen. Der Rechtsanwalt des Ehepaars geht davon aus, dass der Bau 1947 sicherlich legal gewesen sei, alle Voraussetzungen seien jedenfalls nach der „Bauregelungsverordnung von 1936“ gegeben. Ob denn in Verbandsgemeinde und Kreis nach der alten Genehmigung gesucht worden sei, wollte er wissen. Ja, war die Antwort. In Bad Bergzabern hat man sogar ein altes „Bautagebuch“ aus dem Archiv geholt – ohne Ergebnis. Auch für das fast identische Nebengebäude fand sich nichts. Dort sei mal in den 90er-Jahren eine Dachgaube genehmigt worden, verriet Werner Hermann von der Bauaufsicht – „eine Kleinigkeit“. Der Anwalt empfand diese Nebenbemerkung als „Geschenk“. Da werde ja offenbar der Gleichheitsgrundsatz nicht berücksichtigt, konstatierte er. Eine 2,70 Meter breite Dachgaube sei ein ebenso wesentlicher Eingriff in die Bausubstanz wie etwa der Wintergarten. Sichtlich empört und aufgeregt ergriff die Ehefrau und Mitbesitzerin das Wort, zählte auf, was alles in den vergangenen Jahren auf dem Lindelbrunn um- und neu gebaut worden sei, vom Dekanatsjugendheim bis zu Anbauten am Kramerhaus. Sie schlug eine Ortsbesichtigung vor, damit sich der Ausschuss an Ort und Stelle ein Bild machen könne. Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Manfred Lutz, zuckte bedauernd die Achseln: An der Rechtslage werde das nichts ändern. (rire)