Rheinpfalz Bestattung am Baum

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Der historische Friedhof in Sichtweite der Burg Lichtenberg kann jetzt wieder genutzt werden. Die Gemeinde Körborn hat ihn zum Teil als Baumfriedhof, zum Teil für Rasen-Urnengräber hergerichtet. Die letzten noch offenen Fragen behandelte der Gemeinderat in seiner Sitzung. Festgelegt wurden die Benutzungsgebühren.

Vor vielen hundert Jahren diente der Friedhof schon als Begräbnisstätte der Burgbewohner. An diese Zeiten erinnert ein „Peststein“ in den Resten der Friedhofsmauer. Die wechselnden Zugehörigkeiten im Grenzgebiet von Preußen und Bayern machten ihn zum Gemeindefriedhof von Körborn, der mehr als einen Kilometer vom Dorf entfernt lag. Dann bekam die Gemeinde einen neuen Friedhof. Er liegt an derselben Straße, aber heute wegen des Neubaugebiets direkt am Ort. Der alte Friedhof wurde immer noch gepflegt, aber langsam verschwanden die alten, hohen Grabsteine, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Jetzt stellt die Gemeinde, ganz im Trend der Friedhofskultur, eine große Menge Urnengrabstätten zur Verfügung. Es wurden 14 Bäume gepflanzt. Um jeden Baum können im Abstand von 1,5 Metern zehn Urnen in die Erde gelegt werden. Der Rest des Friedhofes ist für Rasen-Urnengräber, auch anonym, vorgesehen. Auf die Gräber kommt eine Natursteinplatte von 40 mal 50 Zentimeter. Auch über die Kosten wurde entschieden. Das Grab kostet 1250 Euro, gleich ob Baum- oder Rasengrab, für Auswärtige 40 Prozent mehr. Auch über die Gebühren auf dem anderen Friedhof, auf dem auch Reihengräber für Sargbestattung möglich sind, wurde diskutiert, aber sie blieben unverändert. Auch hier wurde der Auswärtigenzuschlag von 100 auf 40 Prozent herabgesetzt. Ortsbürgermeister Rainer Schultheiß sagte, dass sich die Abrechnung der Hochweg-Baustelle verzögert. Die Baumschneidearbeiten sind beendet, das Holz liegt zum Abtransport bereit. Die Gemeinde wird es an den Höchstbietenden abgeben, Interessenten können sich beim Ortsbürgermeister melden. Einen Boule-Platz hat die Gemeinde gebaut. Bei geeignetem Wetter soll er in Betrieb genommen werden.

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