Rheinpfalz Bescheide kommen in nächsten Tagen

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz verschickt in den kommenden Tagen knapp 40.000 Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an die Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen. Die Gebührenbescheide beinhalten die Abrechnung für 2016 und die Höhe der Vorausleistung für 2017. Hinsichtlich der Gebührenhöhe hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts verändert.
Erfahrungsgemäß seien die Telefone der Sachbearbeiterinnen in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide aufgrund der Vielzahl an Rückfragen, Meldungen und Änderungswünschen sehr stark beansprucht, so dass ein direktes Durchkommen nicht immer gewährleistet sei, so Kreissprecherin Ulla Eder. Die Kreisverwaltung empfehle in diesem Fall, die Kontaktaufnahme ein paar Tage später erneut zu versuchen oder schriftlich vorzunehmen. Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbe an- oder -abmeldungen erst im Januar ereignet haben, seien auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten würden erst bei der im Februar stattfindenden Aktualisierung bearbeitet und geändert. Wer seine Gebühren nicht per Einziehung vom Konto begleicht, für den liegen den Bescheiden Überweisungsträger bei. Hier sei auf die jeweiligen Fälligkeitstermine zu achten, da bei nicht fristgerechter Bezahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Für die Abbuchung vom Konto sei die schriftliche Erteilung eines Sepa-Mandats mit Originalunterschrift erforderlich. Fax oder E-Mail reichten dazu nicht aus, so Eder. |ow